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Pflegegrad-Rechner 2026

Pflegegrad berechnen: der Rechner mit den Fragen des Medizinischen Dienstes

Der Pflegegrad-Rechner stellt dieselben 64 Fragen wie der Gutachter, rechnet mit den amtlichen Punkten aus § 15 SGB XI und zeigt sofort den Pflegegrad, die Punkte je Modul und die Leistungen 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, auch für Kinder.

Aktualisiert am 2. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

Bekannt aus

  • ARD
  • NDR
  • SAT.1
  • Die Welt
  • Bild der Frau
  • Frankfurter Allgemeine

Pflegegrad berechnen: 64 Fragen, Ergebnis sofort

Der Rechner geht die sechs Module des Begutachtungsinstruments durch, so wie der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei seinem Besuch. Sie brauchen etwa zehn Minuten. Markieren Sie nur, wo die Person Hilfe braucht; alles andere bleibt auf „selbständig".

Pflegegrad-Rechner

Für wen möchten Sie den Pflegegrad berechnen?

Sie beantworten die 64 Fragen des Medizinischen Dienstes in sechs Modulen, etwa zehn Minuten. Alles, was die Person allein schafft, lassen Sie auf „selbständig" stehen; markieren Sie nur, wo Hilfe nötig ist.

Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät; wir speichern und senden nichts.

So rechnet der Gutachter: sechs Module, 100 Punkte

Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbständig er in sechs Lebensbereichen ist. Für jedes der 64 Kriterien vergibt der Gutachter Einzelpunkte. Die Summe je Modul wird einem von fünf Punktbereichen zugeordnet, von „keine" bis „schwerste Beeinträchtigung", und daraus werden gewichtete Punkte. Ihre Summe ergibt den Pflegegrad.

Grafik

Sechs Module, 100 Punkte: Was bei der Begutachtung wie stark zählt

  • Modul 1 · Mobilität10 %

    Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Treppen

  • Modul 2 + 3 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %

    Erinnern, Orientierung, Verstehen; nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr. Nur das höhere Modul zählt.

  • Modul 4 · Selbstversorgung40 %

    Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette

  • Modul 5 · Umgang mit Krankheit und Therapie20 %

    Medikamente, Spritzen, Verbände, Arztbesuche, Diät

  • Modul 6 · Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

    Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung, Kontakte

§ 15 Abs. 2 SGB XI mit Anlage 2. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden erfasst, aber nicht gewertet.

Modul 1: Mobilität (5 Kriterien, 10 %)

Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen. Höchstens 15 Einzelpunkte.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (11 Kriterien)

Personen erkennen, Orientierung, Erinnern, Handlungen steuern, Entscheidungen, Gefahren erkennen, sich verständigen. Höchstens 33 Einzelpunkte.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (13 Kriterien)

Nächtliche Unruhe, Aggression, Abwehr von Pflege, Wahn, Ängste, Antriebslosigkeit; bewertet nach Häufigkeit mit 0, 1, 3 oder 5 Punkten. Von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere, zusammen 15 %.

Modul 4: Selbstversorgung (13 Kriterien, 40 %)

Waschen, Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Inkontinenz, Sondenernährung. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt. Höchstens 54 Einzelpunkte.

Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie (16 Kriterien, 20 %)

Medikamente, Spritzen, Verbände, Messungen, Arzt- und Therapiebesuche, Diät; gezählt wird, wie oft Hilfe nötig ist. Höchstens 15 Einzelpunkte.

Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte (6 Kriterien, 15 %)

Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Planen, Kontakt im Haus und nach außen. Höchstens 18 Einzelpunkte.

Die vier Stufen

Was „überwiegend selbständig" und „überwiegend unselbständig" unterscheidet

Selbständig: Die Person schafft es allein, auch mit Hilfsmitteln oder langsam. Überwiegend selbständig: Es reicht wenig Hilfe, etwa etwas zurechtlegen, erinnern oder kurz beaufsichtigen. Überwiegend unselbständig: Andere übernehmen den größeren Teil, die Person macht noch mit. Unselbständig: Andere übernehmen fast alles.

Dass die Selbstversorgung 40 Prozent wiegt, überrascht viele Familien. Wer beim Waschen, Anziehen und Essen dauerhaft Hilfe braucht, kommt deshalb oft in einen höheren Pflegegrad als erwartet. Eine reine Gehbehinderung reicht dagegen selten: Mobilität zählt nur 10 Prozent.

Pflegegrad-Tabelle: ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad

Die Gesamtpunkte liegen zwischen 0 und 100. Die Grenzen stehen in § 15 Abs. 3 SGB XI. Kinder bis 18 Monate werden nach Abs. 7 eine Stufe höher eingestuft, bei denselben Punkten.

Grafik

Pflegegrad-Tabelle: Welche Punktzahl welchen Pflegegrad ergibt

  • unter 12,5 Punktekein Pflegegrad
  • 12,5 bis unter 27 PunktePflegegrad 1
  • 27 bis unter 47,5 PunktePflegegrad 2
  • 47,5 bis unter 70 PunktePflegegrad 3
  • 70 bis unter 90 PunktePflegegrad 4
  • 90 bis 100 PunktePflegegrad 5

§ 15 Abs. 3 SGB XI. Gesamtpunkte aus den gewichteten Punkten der sechs Module.

Anlage 2: Einzelpunkte je Modul und die gewichteten Punkte

Modulkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
Mobilität (Summe)0–12–34–56–910–15
→ gewichtet02,557,510
Kognition (Summe)0–12–56–1011–1617–33
Verhalten (Summe)01–23–45–67–65
→ gewichtet (höherer Wert)03,757,511,2515
Selbstversorgung (Summe)0–23–78–1819–3637–54
→ gewichtet010203040
Krankheit und Therapie (Summe)012–34–56–15
→ gewichtet05101520
Alltag und Kontakte (Summe)01–34–67–1112–18
→ gewichtet03,757,511,2515

Punktbereiche 0 bis 4 nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Beispiel: 21 Punkte in der Selbstversorgung liegen im Bereich „schwere Beeinträchtigung" und ergeben 30 gewichtete Punkte.

Was Sie mit welchem Pflegegrad bekommen (2026)

Mit dem Pflegegrad stehen die Leistungen der Pflegekasse fest. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder eine Betreuungskraft zu Hause pflegen. Pflegesachleistungen zahlt die Kasse nur an zugelassene Pflegedienste. Der Entlastungsbetrag steht schon ab Pflegegrad 1 zu.

Leistungen je Pflegegrad, Stand 2026

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld im Monat–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen im Monat–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag im Monat131 €131 €131 €131 €131 €
Entlastungsbudget im Jahr–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Pflegehilfsmittel im Monat42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeld je Maßnahme4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €

§§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI. Seit 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag, oft Entlastungsbudget genannt (§ 42a SGB XI).

Mehr zu den Pflegegraden: Alle Pflegegrade im Überblick · Pflegegrad 1 · Pflegegrad 2 · Pflegegrad 3 · Pflegegrad 4 · Pflegegrad 5 · Pflegegeld 2026 · Zuschuss-Rechner

Pflegegrad bei Kindern: ADHS, Autismus, Frühgeborene

Kinder werden mit demselben Instrument begutachtet, aber im Vergleich zu gesund entwickelten Kindern gleichen Alters (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes legen für jedes Kriterium fest, ab welchem Alter Kinder etwas überwiegend oder ganz allein schaffen. Punkte gibt es nur für den Abstand: Braucht ein Dreijähriger beim Anziehen so viel Hilfe wie Gleichaltrige, gibt es dafür keine Punkte; Punkte gibt es erst für Hilfe, die darüber hinausgeht. Bei einem Achtjährigen zählt dieselbe Hilfe voll. Ab elf Jahren gilt die Rechnung der Erwachsenen.

Kinder bis 18 Monate

Bewertet werden nur Modul 3 (Verhalten), Modul 5 (Krankheit und Therapie) und eine Frage zur Ernährung: Bestehen gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme (20 Punkte)? Mobilität (Modul 1), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) und Alltagsleben (Modul 6) werden nicht bewertet, weil jedes Kind in diesem Alter dabei Hilfe braucht. Mit derselben Punktzahl werden Kinder in diesem Alter eine Stufe höher eingestuft als Erwachsene, ab 12,5 Punkten in Pflegegrad 2 (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Über die Punkte ist höchstens Pflegegrad 4 möglich; Pflegegrad 5 gibt es in diesem Alter, wenn beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind (besondere Bedarfskonstellation nach den Begutachtungs-Richtlinien).

ADHS und Autismus

Punkte können je nach Ausprägung in Modul 3 (motorische Unruhe, Abwehr, sozial unpassendes Verhalten, Ängste), Modul 6 (Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte) und Modul 2 (mehrschrittige Handlungen steuern, Gefahren erkennen, Aufforderungen verstehen) entstehen. Auch Frühförderung und Therapiebesuche zählen in Modul 5. Normale Trotzphase, Pubertät und reine Erziehungsfragen zählen nicht.

Chronisch kranke Kinder

Diabetes, Epilepsie, Mukoviszidose oder Herzfehler bringen Punkte vor allem in Modul 5: Medikamente, Messungen, Injektionen, Therapien und Diät, die das Kind nicht selbst übernehmen kann.

Wählen Sie im Rechner „Kind über 18 Monate" und geben Sie das Alter an, oder wählen Sie „Kind bis 18 Monate". Der Rechner fragt dann nur, was in diesem Alter bewertet wird, zeigt bei jeder Frage, was gesund entwickelte Kinder gleichen Alters können, und fragt nach Besuchen der Frühförderung (5.K).

Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Krebs, Rheuma: Die Diagnose zählt nicht, die Selbständigkeit

Einen Pflegegrad „für Demenz" oder „für Krebs" gibt es nicht. Der Gutachter fragt bei jedem Kriterium nur: Was schafft die Person allein, wobei braucht sie Hilfe? Voraussetzung ist, dass die Einschränkung auf Dauer besteht, voraussichtlich für mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI). Trotzdem verteilen sich die Punkte je nach Krankheit typisch:

Demenz und Alzheimer

Modul 2 und 3 (Orientierung, Erinnern, nächtliche Unruhe, Abwehr) und Modul 4, weil Waschen und Anziehen ohne Anleitung nicht mehr zuverlässig stattfinden. Mehr dazu: Pflegegrad bei Demenz.

Parkinson

Mobilität (Aufstehen, Umsetzen, Gehen), Selbstversorgung (Knöpfe, Essen schneiden, Essen) und Modul 5 (Medikamente zu festen Zeiten, Therapien). Mehr dazu: Pflegegrad bei Parkinson.

Schlaganfall

Mobilität und Selbstversorgung bei Lähmungen, Modul 2 bei Sprach- und Verständnisstörungen, Modul 5 bei Therapien zu Hause. Mehr dazu: Pflegegrad nach Schlaganfall.

Krebs

Während Chemotherapie oder Bestrahlung oft Modul 5 (Injektionen, Port, ausgedehnte Behandlungsbesuche, Diät), bei Schwäche Modul 1 und 4. Antrag stellen, sobald der Alltag auf Dauer eingeschränkt ist. Im Hospiz, bei ambulanter Palliativversorgung oder wenn vor der Entlassung aus Krankenhaus oder Reha-Klinik die weitere Versorgung geklärt werden muss, wird spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags begutachtet (§ 18a Abs. 5 SGB XI).

Rheuma, Arthrose, COPD, Herzschwäche

Mobilität (Treppen, Aufstehen), Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Schuhe) und Modul 5 (Medikamente, Spritzen, Sauerstoff, Messungen, Arztbesuche).

Depression und andere psychische Erkrankungen

Modul 3 (Antriebslosigkeit, Ängste, Abwehr), Modul 6 (Tagesablauf, Kontakte) und Modul 4, wenn Körperpflege und Essen ohne Anstoß unterbleiben. Auch ohne klare Diagnose ist ein Pflegegrad möglich.

So bereiten Sie die Begutachtung vor

Der Gutachter sieht die Person eine Stunde lang, meist an einem guten Tag. Was er nicht sieht, muss er hören oder lesen. Diese sechs Schritte machen den Unterschied:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Formlos, schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ab diesem Tag laufen die Leistungen und die Frist von 25 Arbeitstagen.

  2. Rechner ausfüllen und drucken

    Gehen Sie die 64 Fragen oben in Ruhe durch und drucken Sie das Ergebnis mit allen Antworten. So haben Sie jedes Kriterium vor Augen, das der Gutachter abfragt.

  3. Zwei Wochen Pflegetagebuch führen

    Notieren Sie täglich, wobei Hilfe nötig war, wie oft und wie lange, auch nachts. Konkrete Situationen überzeugen mehr als allgemeine Sätze.

  4. Unterlagen bereitlegen

    Arztberichte, Krankenhausentlassungen, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel, Bescheide über Schwerbehinderung.

  5. Nicht allein zum Termin

    Ein Angehöriger oder der Pflegedienst sollte dabei sein und ergänzen. Viele Pflegebedürftige stellen sich vor Fremden besser dar, als es ihnen geht.

  6. Ehrlich beschreiben, auch die schlechten Tage

    Nichts beschönigen und nichts übertreiben. Sagen Sie, was an schlechten Tagen nicht geht, und zeigen Sie, wo es hakt: die Treppe, das Bad, die Tabletten.

Ausführlich: Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt · Begutachtung vorbereiten · Tipps für den Termin mit dem Medizinischen Dienst

Bescheid zu niedrig? Widerspruch und Höherstufung

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Sonst zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten oder die Person lebt vollstationär im Heim und hat schon mindestens Pflegegrad 2 (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, haben gesetzlich Versicherte ab Bekanntgabe des Bescheids einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen; bei Streit entscheidet das Sozialgericht.

Widerspruch innerhalb eines Monats

Schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse, zunächst ohne Begründung, damit die Frist gewahrt ist. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid (sonst anfordern); vergleichen Sie es Kriterium für Kriterium mit Ihrem Pflegetagebuch und dem Ergebnis des Rechners. So legen Sie Widerspruch ein.

Höherstufung bei Verschlechterung

Braucht die Person mehr Hilfe als beim letzten Gutachten, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung; der Rechner zeigt vorher, ob die Punkte reichen. Pflegegrad erhöhen.

Änderungen melden

Ein Krankenhausaufenthalt, ein Umzug ins Heim oder eine neue Pflegeperson: Melden Sie das der Pflegekasse, damit Pflegegeld und Zuschüsse stimmen und nichts zurückgefordert wird.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner

Wie viele Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?

Die Begutachtung ergibt 0 bis 100 Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad anerkannt. Kinder bis 18 Monate werden mit denselben Punkten eine Stufe höher eingestuft; bei ihnen zählen nur Modul 3, Modul 5, eine Frage zur Nahrungsaufnahme und die Frage, ob beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind.

Kann ich den Pflegegrad selbst berechnen?

Sie können ihn gut einschätzen, entscheiden kann ihn nur die Pflegekasse nach der Begutachtung. Unser Rechner stellt dieselben 64 Fragen wie der Gutachter und rechnet mit den amtlichen Punkten aus Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Weil jede Einschätzung Ermessensspielraum hat, ist das Ergebnis ein belastbarer Hinweis, kein Bescheid.

Ist der Pflegegrad-Rechner kostenlos und anonym?

Ja. Es gibt keine Anmeldung und keine E-Mail-Adresse. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät; wir speichern und senden nichts. Das Ergebnis sehen Sie sofort und können es drucken oder als PDF sichern.

Wie berechnet man den Pflegegrad für ein Kind mit ADHS?

Mit demselben Rechner: Wählen Sie „Kind über 18 Monate" und geben Sie das Alter an. Der Rechner vergleicht jede Antwort mit einem gesund entwickelten Kind gleichen Alters und zählt nur den Abstand, so wie es die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes vorgeben. Bei ADHS können Punkte je nach Ausprägung vor allem in Modul 3 (motorische Unruhe, Abwehr, sozial unpassendes Verhalten) und Modul 6 (Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte) entstehen, teilweise auch in Modul 2 (mehrschrittige Handlungen steuern, Gefahren erkennen). Normale Trotzphase, Pubertät und reine Erziehungsfragen zählen nicht.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1 bis 5?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5) im Monat. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst bis 2.299 € und das Entlastungsbudget von 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2.

Wann sollte man bei einer Krebserkrankung den Pflegegrad beantragen?

Sobald die Erkrankung oder die Behandlung den Alltag auf Dauer einschränkt, voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Stellen Sie den Antrag früh: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheid. Liegt die Person im Hospiz, wird sie ambulant palliativ versorgt oder muss vor der Entlassung aus Krankenhaus oder Reha-Klinik die weitere Versorgung geklärt werden, findet die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse statt (§ 18a Abs. 5 SGB XI).

Welchen Pflegegrad gibt es bei Rheuma?

Keinen festen. Der Pflegegrad hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist. Bei Rheuma zählen meist Mobilität (Aufstehen, Treppen), Selbstversorgung (Knöpfe schließen, Waschen, Essen schneiden) und Modul 5 (Medikamente, Spritzen, Arztbesuche). Der Rechner zeigt, wie viele Punkte das ergibt.

Bekommt man bei Demenz einen Pflegegrad, auch wenn körperlich alles geht?

Ja. Die Module 2 und 3 bewerten Orientierung, Erinnern, nächtliche Unruhe und Ängste unabhängig davon, ob jemand noch gut laufen kann. Dazu kommt oft Modul 4: Waschen und Anziehen sind körperlich möglich, finden aber ohne Anleitung nicht mehr zuverlässig statt. Das zählt als „überwiegend unselbständig".

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

In sechs Modulen mit insgesamt 64 Kriterien vergibt der Gutachter Einzelpunkte. Jede Modulsumme wird einem von fünf Punktbereichen zugeordnet und in gewichtete Punkte umgerechnet: Mobilität 10 %, Kognition und Verhalten zusammen 15 % (nur das höhere Modul zählt), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit Krankheit 20 %, Alltag und Kontakte 15 %. Die Summe von 0 bis 100 ergibt den Pflegegrad.

Wie beantrage ich den Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört, schriftlich oder telefonisch. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) mit der Begutachtung und muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Entscheidet sie später, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa wenn die Begutachtung auf Wunsch der antragstellenden Person oder ihrer Vertreter verschoben wurde, oder wenn die Person vollstationär im Heim lebt und schon mindestens Pflegegrad 2 hat (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

Gilt der Pflegegrad rückwirkend?

Die Leistungen gibt es ab dem Tag der Antragstellung. Wird der Antrag erst nach dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit begonnen hat, zählt der Beginn des Antragsmonats. Deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, sobald Hilfe nötig ist.

Was tun, wenn der Bescheid einen niedrigeren Pflegegrad nennt?

Gesetzlich Versicherte legen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse ein, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 84 SGG). Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben; kommt er später an, zählt der spätere Zugang (§ 37 Abs. 2 SGB X). Das Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, wenn Sie dem nicht widersprochen haben (§ 18c Abs. 2 SGB XI); fehlt es, fordern Sie es an. Vergleichen Sie es Punkt für Punkt mit Ihrem Pflegetagebuch und dem Ergebnis dieses Rechners, und begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Situationen. Bewilligt die Kasse einen niedrigeren Pflegegrad als beantragt, zahlt sie bis zur Entscheidung nach dem bewilligten; lehnt sie ganz ab, gibt es bis dahin keine Leistungen. Wird ein bestehender Pflegegrad herabgesetzt, hat der Widerspruch in der Regel aufschiebende Wirkung: Bis zur Entscheidung bleibt es beim bisherigen (§ 86a SGG). Privat Versicherte wenden sich mit Einwänden an ihr Versicherungsunternehmen; bei Streit entscheidet das Sozialgericht (§ 51 Abs. 2 SGG).

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem zählt nicht mehr die Minutenzahl der Hilfe, sondern die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Geistige und psychische Einschränkungen, zum Beispiel bei Demenz, zählen gleichwertig mit körperlichen.

Kann ich das Ergebnis ausdrucken oder als PDF speichern?

Ja. Der Knopf „Ergebnis drucken oder als PDF sichern" druckt den Pflegegrad, die Punkte je Modul und alle Ihre Antworten als Fragebogen. Wählen Sie im Druckfenster „Als PDF sichern". Der Ausdruck ist eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter.

Berechnen Sie Ihren Preis und sehen Sie passende Pflegekräfte sofort

Sie beantworten ein paar Fragen zur Pflegesituation. Danach sehen Sie den Monatspreis und die Betreuungskräfte, die dafür in Frage kommen. Das dauert 2 Minuten.

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Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI mit Anlage 1 und Anlage 2, §§ 14, 18a, 18c, 33, 36, 37, 42a, 45b SGB XI, §§ 51, 84, 86a SGG, § 37 SGB X und die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (Fassung vom 26. August 2026, in Kraft seit 1. Oktober 2026), gelesen am 2. Oktober 2026.

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Erfahrungen von Familien

Das sagen unsere Familien

  • August 2026
    „Meine Mutter wollte am Anfang auf gar keinen Fall eine fremde Person im Haus. Eine Woche später saßen sie und Agnieszka morgens schon zusammen beim Kaffee. Hätte ich so wirklich nicht erwartet.“
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  • Juni 2026
    „Die erste Dame hätte aus unserer Sicht nicht gut zu meinem Vater gepasst. Wir konnten aber ohne Diskussion ablehnen und uns jemand anderes aussuchen. Mit dem zweiten Vorschlag läuft es bis jetzt sehr gut.“
    Ralf T.Bonn
  • Februar 2026
    „Sonntagabend ein Problem mit der geplanten Anreise gehabt. Marta hat zurückgerufen und es geklärt. Genau in solchen Situationen merkt man, wie wichtig Erreichbarkeit ist.“
    Andrea J.Heidelberg
  • September 2026
    „Seit Maria bei meiner Mutter ist, ist bei uns allen etwas Ruhe eingekehrt. Die beiden verstehen sich wirklich gut. Hoffentlich bleibt das so :-)“
    Petra K.Hamburg
  • September 2026
    „Ich wollte zuerst eigentlich nur wissen was das ungefähr kostet. Hier konnte ich den Preis und die verfügbaren Betreuungskräfte gleich sehen, das war bei den anderen Anbietern deutlich umständlicher.“
    Thomas R.Köln
  • August 2026
    „Die Anreise war ehrlich gesagt ziemlich chaotisch. Wir wussten ein paar Stunden lang nicht genau wann die Betreuungskraft kommt, das war unnötiger Stress. Seit sie da ist läuft es aber gut.“
    Michael B.München
  • August 2026
    „Mir gefällt, dass wir selbst mitentscheiden konnten. Es geht schließlich um jemanden, der bei meinem Vater lebt und nicht um irgendeine anonyme Dienstleistung.“
    Jürgen H.Bremen
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