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Pflegevertrag-Generator
Erstellen Sie in 5 Minuten einen schriftlichen Pflegevertrag: kostenlos, individuell anpassbar, sofort druckfertig.
Wenn Angehörige die Pflege übernehmen und dafür Geld bekommen, etwa das weitergegebene Pflegegeld, sollte die Vereinbarung schriftlich festgehalten sein. Das schützt beide Seiten und hilft beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Schritt 1 von 5
Pflegebedürftige Person
Angaben zur Person, die gepflegt wird
Was gehört in einen Pflegevertrag?
Ein Pflegevertrag zwischen Angehörigen hält die wesentlichen Punkte der Pflege schriftlich fest. Das schützt beide Seiten und hilft, Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Diese fünf Elemente sollte jeder Pflegevertrag enthalten:
Vertragsparteien
Vollständige Namen und Adressen beider Parteien — der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson.
Pflegeleistungen
Konkreter Umfang der Leistungen: Was wird gepflegt, wie häufig und in welchem Rahmen.
Vergütung
Vereinbarter Betrag (auch 0 € möglich), Zahlungstermin und Zahlungsweg.
Kündigung
Frist und Form der Kündigung — schützt beide Seiten und schafft Planungssicherheit.
Aufwandsersatz
Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen Auslagen, die bei der Pflege entstehen.
Häufige Fragen zum Pflegevertrag
Brauche ich einen Pflegevertrag?+
Für das Pflegegeld brauchen Sie keinen: Die Pflegekasse zahlt es an die pflegebedürftige Person, auch ohne Vertrag. Sinnvoll ist ein schriftlicher Vertrag, wenn Angehörige für die Pflege Geld bekommen. Er hält Leistungen, Vergütung und Kündigung fest und hilft, die Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Kann ich den Pflegevertrag selbst erstellen?+
Ja, ein Pflegevertrag kann formlos schriftlich geschlossen werden. Wichtig ist, dass Leistungsumfang, Vergütung und Kündigungsfristen klar geregelt sind — genau das macht dieser Generator.
Muss der Pflegevertrag vom Notar beglaubigt werden?+
Nein. Ein Pflegevertrag zwischen Angehörigen bedarf keiner notariellen Beglaubigung. Er sollte aber schriftlich und von beiden Parteien unterschrieben vorliegen.