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Über Primundus

Rechtssichere 24-Stunden-Pflege: so stellt Primundus das sicher

Sehen Sie in 2 Minuten, was es kostet und welche Pflegekräfte verfügbar sind – Anreise in 3 Tagen möglich.

  • Keine Vermittlungsgebühr
  • Kein Vertrag vor Ihrer Auswahl
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Kurz gesagt: das Entsendemodell

Legal ist die 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei uns angestellt und sozialversichert, für jeden Einsatz liegt eine A1-Bescheinigung vor, und sie hat geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. Sie als Familie werden nicht Arbeitgeber. Was das im Einzelnen heißt, warum „selbstständige“ Kräfte riskant sind und was bei einer Kontrolle zählt.

Aktualisiert am 19. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Bekannt aus

  • ARD
  • NDR
  • SAT.1
  • Die Welt
  • Bild der Frau
  • Frankfurter Allgemeine

Drei Modelle, ein legales

Eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland kann auf drei Wegen bei Ihnen arbeiten. Entscheidend ist, wer ihr Arbeitgeber ist und wer die Sozialabgaben zahlt:

„Selbstständige“ Betreuungskraft

Sie beauftragen die Kraft direkt, sie stellt Rechnungen. Wer im Haushalt wohnt, weisungsgebunden arbeitet und nur einen Auftraggeber hat, ist in der Regel scheinselbstständig. Dann gelten Sie als Arbeitgeber: Sozialversicherungsbeiträge können für bis zu vier Jahre nachgefordert werden, dazu Bußgelder, bei Vorsatz ein Strafverfahren.

Sie stellen selbst an

Legal, aber Sie sind Arbeitgeber: Anmeldung bei der Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Urlaub, Krankheit, Ersatz. Ohne korrekte Anmeldung ist es Schwarzarbeit.

Entsendemodell (Primundus)

Die Betreuungskraft ist bei uns angestellt und in Polen sozialversichert, jeder Einsatz läuft mit A1-Bescheinigung. Sie haben einen Betreuungsvertrag mit uns und werden nicht Arbeitgeber.

Mehr dazu: Pflegekraft legal beschäftigen: die drei Modelle · Scheinselbstständigkeit vermeiden

So funktioniert das Entsendemodell

Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004: Wer in einem EU-Land angestellt und sozialversichert ist, kann vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt werden und bleibt dabei im Heimatland versichert. Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers im Heimatland.

  1. Anstellung bei uns

    Die Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. und ist in Polen kranken- und rentenversichert.

  2. A1-Bescheinigung für den Einsatz

    Vor jedem Einsatz wird die A1-Bescheinigung ausgestellt. Sie belegt, dass die Sozialabgaben in Polen gezahlt werden, und liegt bei der Betreuungskraft.

  3. Einsatz bei Ihnen

    Die Betreuungskraft wohnt und arbeitet bei Ihnen, in der Regel 6–8 Wochen, dann wechselt sie sich mit einer Kollegin ab. Sie hat geregelte Arbeitszeiten mit Pausen und Ruhezeiten.

  4. Ihr Vertrag

    Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. Sie werden nicht Arbeitgeber: keine Anmeldung, keine Sozialabgaben, keine Lohnsteuer.

Was Primundus dafür tut

A1 vor jedem Einsatz

Keine Betreuungskraft reist ohne gültige A1-Bescheinigung an. Sie liegt bei ihr und kann bei jeder Kontrolle vorgezeigt werden.

Vertrag vorab lesbar

Den Mustervertrag können Sie vor jeder Entscheidung lesen: Leistungen, An- und Abreise, Ersatz bei Krankheit, Feiertage, Kündigung.

Geregelte Arbeitszeiten

Die Betreuungskraft hat Pausen und Ruhezeiten wie jede Arbeitnehmerin. „24 Stunden“ heißt: Sie wohnt im Haus und ist bei Bedarf auch nachts da, nicht rund um die Uhr im Einsatz.

Ersatz bei Krankheit

Fällt eine Betreuungskraft aus, stellen wir schnellstmöglich Ersatz, in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Die Krankheitstage berechnen wir nicht.

Ihr Vertragspartner

Wer bei Primundus Ihr Vertragspartner ist

Ihr Betreuungsvertrag kommt mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau zustande. Bei ihr sind die Betreuungskräfte angestellt; genau deshalb funktioniert die Entsendung. Ihre Ansprechpartner sitzen in München: Marta Kapcio und ihr Team, täglich von 8 bis 20 Uhr.

Was bei einer Kontrolle passiert

Kontrollen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder die Rentenversicherung sind möglich. Im Entsendemodell sind sie kein Problem, wenn drei Dinge da sind:

  1. A1-Bescheinigung zeigen

    Das zentrale Dokument. Es liegt bei der Betreuungskraft und belegt die Sozialversicherung in Polen.

  2. Betreuungsvertrag zeigen

    Ihr Vertrag mit Primundus belegt, dass Sie kein Arbeitsverhältnis mit der Betreuungskraft haben.

  3. Uns anrufen

    089 200 000 830, täglich 8–20 Uhr. Wir beantworten Rückfragen der Behörde und liefern Unterlagen nach.

Häufige Fragen zur Rechtssicherheit

Ist 24-Stunden-Pflege legal?

Ja, im Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land angestellt und dort sozialversichert, für jeden Einsatz liegt eine A1-Bescheinigung vor, und sie hat geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. Bei Primundus sind die Betreuungskräfte bei uns angestellt und in Polen sozialversichert; Sie als Familie werden nicht Arbeitgeber.

Was passiert bei einer behördlichen Kontrolle?

Sie zeigen die A1-Bescheinigung der Betreuungskraft und Ihren Betreuungsvertrag mit Primundus und rufen uns an (089 200 000 830). Beides belegt, dass die Betreuungskraft angestellt und sozialversichert ist und Sie kein Arbeitsverhältnis haben.

Warum ist eine „selbstständige“ Betreuungskraft riskant?

Wer im Haushalt wohnt, weisungsgebunden arbeitet und nur einen Auftraggeber hat, ist in der Regel scheinselbstständig. Dann gilt die Familie als Arbeitgeber: Sozialversicherungsbeiträge können für bis zu vier Jahre nachgefordert werden, dazu Bußgelder, bei Vorsatz auch ein Strafverfahren.

Gilt das Entsendemodell in ganz Deutschland?

Ja. Es beruht auf der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherung und gilt in allen Bundesländern gleich.

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