Drei Modelle, ein legales
Eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland kann auf drei Wegen bei Ihnen arbeiten. Entscheidend ist, wer ihr Arbeitgeber ist und wer die Sozialabgaben zahlt:
„Selbstständige“ Betreuungskraft
Sie stellen selbst an
Entsendemodell (Primundus)
Mehr dazu: Pflegekraft legal beschäftigen: die drei Modelle · Scheinselbstständigkeit vermeiden
So funktioniert das Entsendemodell
Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004: Wer in einem EU-Land angestellt und sozialversichert ist, kann vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt werden und bleibt dabei im Heimatland versichert. Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers im Heimatland.
Anstellung bei uns
Die Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. und ist in Polen kranken- und rentenversichert.
A1-Bescheinigung für den Einsatz
Vor jedem Einsatz wird die A1-Bescheinigung ausgestellt. Sie belegt, dass die Sozialabgaben in Polen gezahlt werden, und liegt bei der Betreuungskraft.
Einsatz bei Ihnen
Die Betreuungskraft wohnt und arbeitet bei Ihnen, in der Regel 6–8 Wochen, dann wechselt sie sich mit einer Kollegin ab. Sie hat geregelte Arbeitszeiten mit Pausen und Ruhezeiten.
Ihr Vertrag
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. Sie werden nicht Arbeitgeber: keine Anmeldung, keine Sozialabgaben, keine Lohnsteuer.
Was Primundus dafür tut
A1 vor jedem Einsatz
Vertrag vorab lesbar
Geregelte Arbeitszeiten
Ersatz bei Krankheit
Ihr Vertragspartner
Wer bei Primundus Ihr Vertragspartner ist
Ihr Betreuungsvertrag kommt mit der PRIMUNDUS Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau zustande. Bei ihr sind die Betreuungskräfte angestellt; genau deshalb funktioniert die Entsendung. Ihre Ansprechpartner sitzen in München: Marta Kapcio und ihr Team, täglich von 8 bis 20 Uhr.
Was bei einer Kontrolle passiert
Kontrollen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder die Rentenversicherung sind möglich. Im Entsendemodell sind sie kein Problem, wenn drei Dinge da sind:
A1-Bescheinigung zeigen
Das zentrale Dokument. Es liegt bei der Betreuungskraft und belegt die Sozialversicherung in Polen.
Betreuungsvertrag zeigen
Ihr Vertrag mit Primundus belegt, dass Sie kein Arbeitsverhältnis mit der Betreuungskraft haben.
Uns anrufen
089 200 000 830, täglich 8–20 Uhr. Wir beantworten Rückfragen der Behörde und liefern Unterlagen nach.
Häufige Fragen zur Rechtssicherheit
Ist 24-Stunden-Pflege legal?
Ja, im Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land angestellt und dort sozialversichert, für jeden Einsatz liegt eine A1-Bescheinigung vor, und sie hat geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. Bei Primundus sind die Betreuungskräfte bei uns angestellt und in Polen sozialversichert; Sie als Familie werden nicht Arbeitgeber.
Was passiert bei einer behördlichen Kontrolle?
Sie zeigen die A1-Bescheinigung der Betreuungskraft und Ihren Betreuungsvertrag mit Primundus und rufen uns an (089 200 000 830). Beides belegt, dass die Betreuungskraft angestellt und sozialversichert ist und Sie kein Arbeitsverhältnis haben.
Warum ist eine „selbstständige“ Betreuungskraft riskant?
Wer im Haushalt wohnt, weisungsgebunden arbeitet und nur einen Auftraggeber hat, ist in der Regel scheinselbstständig. Dann gilt die Familie als Arbeitgeber: Sozialversicherungsbeiträge können für bis zu vier Jahre nachgefordert werden, dazu Bußgelder, bei Vorsatz auch ein Strafverfahren.
Gilt das Entsendemodell in ganz Deutschland?
Ja. Es beruht auf der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherung und gilt in allen Bundesländern gleich.
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