Fall 1: Ihre Mutter muss ins Krankenhaus — zahlen Sie weiter?
Bei Primundus entscheiden Sie selbst — es gibt zwei ehrliche Wege, beide mit klaren Kosten:
Die Betreuungskraft bleibt im Haus
Die Zahlung läuft weiter — dafür bleibt das Zuhause versorgt: Wäsche, Post, Blumen, Haustier. Ihre Mutter kommt in ein geführtes Zuhause zurück, nicht in eine verwaiste Wohnung, und die vertraute Kraft ist vom ersten Tag an wieder da. Bei kurzen Aufenthalten meist die bessere Wahl. Dauert der Aufenthalt länger als 7 Tage, ruht der Vertrag ab dem 8. Tag kostenlos, bis die Betreuung weitergeht.
Die Betreuungskraft reist ab
Sie zahlen nur noch bis zur Abreise, höchstens 3 Tage. Zur Rückkehr organisieren wir rechtzeitig eine neue Kraft; dafür fallen die üblichen Anreisekosten von 125 Euro an.
Gut zu wissen: Das Pflegegeld der Pflegekasse wird bei einem Krankenhausaufenthalt bis zu vier Wochen weitergezahlt — die wichtigste Förderung läuft also zunächst ungekürzt weiter.
Fall 2: Die Betreuungskraft wird krank oder fällt aus
Dann ist es unsere Aufgabe, nicht Ihre: Primundus stellt eine Ersatzkraft. Durch unser Netzwerk aus tausenden geprüften Kräften ist sie in der Regel innerhalb von 3 Tagen im Haus, so steht es auch im Vertrag. Die Tage, an denen die Betreuungskraft krank ist, berechnen wir nicht; für den Ersatz fallen nur die An- und Abreisekosten an. Sie müssen nichts organisieren, niemanden suchen, nichts verhandeln — ein Anruf genügt.
Fall 3: Die Chemie stimmt nicht — was kostet ein Wechsel?
Ob regulär alle 6–8 Wochen oder weil es menschlich einfach nicht passt: Sie zahlen An- und Abreise mit 125 Euro je Strecke. An- und Abreisetag sind Arbeitstage, am Wechseltag berechnen wir deshalb den Tagessatz für beide Betreuungskräfte. Eine Gebühr für den Wechsel gibt es nicht. Das nimmt den Druck aus der Entscheidung: Sie müssen mit niemandem „auskommen", der nicht zu Ihrer Familie passt.
Fall 4: Weihnachten, Ostern & Co. — was kosten Feiertage?
An neun Feiertagen gilt der doppelte Tagessatz: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester und Neujahr. Und weil wir Preise ehrlich nennen, hier die Rechnung: Beim Grundpreis von 2.150 Euro im Monat beträgt der Tagessatz rund 72 Euro (Monatspreis geteilt durch 30). Ein Feiertag kostet also rund 72 Euro Aufschlag, alle neun zusammen rund 645 Euro im Jahr. Das steht so im Vertrag, bevor Sie unterschreiben, nicht erst auf der Rechnung.
Die Antworten auf einen Blick
Muss ich die 24-Stunden-Pflege weiterzahlen, wenn meine Mutter ins Krankenhaus kommt?
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?
Kostet ein Wechsel der Betreuungskraft etwas?
Wie hoch sind die Feiertagszuschläge?
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