Kosten & Finanzierung · Aktualisiert August 2026

Kostenübernahme bei der 24-Stunden-Pflege: Wer zahlt was?

IW
Ilka Wysocki

Pflegeberaterin bei Primundus · Aktualisiert am 14. August 2026

Die kurze, ehrliche Antwort: Komplett übernimmt die Kosten niemand — aber es zahlen mehr Stellen mit, als die meisten Familien denken. Die Pflegekasse steuert je nach Pflegegrad oft 700 bis 1.200 Euro im Monat bei, das Finanzamt bis zu 4.000 Euro im Jahr, und wenn das Geld trotzdem nicht reicht, springt das Sozialamt ein. Die wichtigste Beruhigung vorweg: Kinder müssen erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen für die Pflege ihrer Eltern zahlen.

Die drei Töpfe: Pflegekasse, Finanzamt, Sozialamt

Wer zahlt?Was genau?Wie viel?
PflegekassePflegegeld (bei Pflege zuhause)347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5) monatlich
PflegekasseEntlastungsbetrag131 € monatlich (ab PG 1)
PflegekasseVerhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege)bis 3.539 € im Jahr (≈ 295 € monatlich)
FinanzamtSteuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)bis 4.000 € im Jahr (≈ 333 € monatlich)
Sozialamt„Hilfe zur Pflege", wenn Einkommen und Vermögen nicht reicheneinzelfallabhängig; 10.000 € Schonvermögen bleiben geschützt

Stand: August 2026. Alle Beträge sind gesetzliche Leistungen — sie gelten unabhängig davon, über welchen Anbieter die Betreuung organisiert wird.

Was bleibt am Ende wirklich zu zahlen?

Ein typisches Beispiel mit Pflegegrad 3: Die Betreuung kostet 2.800 Euro im Monat. Davon gehen ab: 599 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag, rund 295 Euro anteilige Verhinderungspflege und etwa 333 Euro Steuerersparnis. Es bleiben rund 1.450 Euro im Monat — für eine Kraft, die rund um die Uhr im Haus ist. Zum Vergleich: Ein Heimplatz kostet im Bundesdurchschnitt deutlich über 2.500 Euro Eigenanteil, und das Haus steht leer.

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Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Reichen Rente, Pflegegeld und Erspartes nicht aus, muss niemand auf Betreuung verzichten: Beim Sozialamt kann „Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Dabei gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person (bei Ehepaaren 20.000 Euro), das nicht angetastet wird. Auch das selbst bewohnte Haus ist in der Regel geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt.

Die 100.000-Euro-Regel — die wichtigste Entlastung für Angehörige

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zieht das Sozialamt Kinder erst dann zum Elternunterhalt heran, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt — pro Kind gerechnet, Vermögen zählt nicht. Für die allermeisten Familien heißt das: Die Kinder zahlen nichts, auch wenn das Sozialamt einspringt.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege komplett?

Nein. Die Pflegekasse zahlt feste Zuschüsse — Pflegegeld (347 bis 990 Euro je nach Pflegegrad), Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) und Verhinderungspflege (bis 3.539 Euro im Jahr). Zusammen deckt das oft 700 bis 1.200 Euro im Monat, den Rest tragen die Familien selbst.

Zahlt das Sozialamt die 24-Stunden-Pflege, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente, Pflegegeld und Erspartes nicht, kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bleibt dabei geschützt. Das Sozialamt prüft den Einzelfall und übernimmt anerkannte, angemessene Pflegekosten.

Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Nur bei sehr hohem Einkommen: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen Kinder erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen zum Elternunterhalt beitragen. Wer darunter liegt, wird vom Sozialamt nicht herangezogen — das Vermögen der Kinder spielt keine Rolle.

Kann man die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?

Ja. Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr an — das entspricht gut 330 Euro im Monat zusätzlicher Entlastung. Mehr dazu: Pflege steuerlich absetzen.