Wer zahlt bei einer 24-Stunden-Betreuung dazu?
Die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 2 mit dem Pflegegeld (347–990 €/Monat je nach Pflegegrad) und dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr). Zusätzlich sind 20 % der Kosten (max. 4.000 €/Jahr) steuerlich absetzbar.
Stand: August 2026
Die kurze, ehrliche Antwort: Komplett übernimmt die Kosten niemand — aber es zahlen mehr Stellen mit, als die meisten Familien denken. Die Pflegekasse steuert je nach Pflegegrad oft 700 bis 1.200 Euro im Monat bei, das Finanzamt bis zu 4.000 Euro im Jahr, und wenn das Geld trotzdem nicht reicht, springt das Sozialamt ein. Die wichtigste Beruhigung vorweg: Kinder müssen erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen für die Pflege ihrer Eltern zahlen.
Die drei Töpfe: Pflegekasse, Finanzamt, Sozialamt
| Wer zahlt? | Was genau? | Wie viel? |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegegeld (bei Pflege zuhause) | 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5) monatlich |
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag | 131 € monatlich (ab PG 1), nur für anerkannte Alltagshilfen |
| Pflegekasse | Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege) | bis 3.539 € im Jahr (≈ 295 € monatlich) |
| Finanzamt | Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) | bis 4.000 € im Jahr (≈ 333 € monatlich) |
| Sozialamt | „Hilfe zur Pflege", wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen | einzelfallabhängig; 10.000 € Schonvermögen bleiben geschützt |
Stand: August 2026. Alle Beträge sind gesetzliche Leistungen — sie gelten unabhängig davon, über welchen Anbieter die Betreuung organisiert wird.
Was bleibt am Ende wirklich zu zahlen?
Ein typisches Beispiel mit Pflegegrad 3: Die Betreuung kostet 2.800 Euro im Monat. Davon gehen ab: 599 Euro Pflegegeld, rund 295 Euro anteilige Verhinderungspflege und etwa 333 Euro Steuerersparnis. Es bleiben rund 1.570 Euro im Monat — für eine Kraft, die rund um die Uhr im Haus ist. Zum Vergleich: Ein Heimplatz kostet im Bundesdurchschnitt rund 3.364 Euro Eigenanteil, und das Haus steht leer.
Ihre Zuschüsse in 2 Minuten berechnenWenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
Reichen Rente, Pflegegeld und Erspartes nicht aus, muss niemand auf Betreuung verzichten: Beim Sozialamt kann „Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Dabei gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person (bei Ehepaaren 20.000 Euro), das nicht angetastet wird. Auch das selbst bewohnte Haus ist in der Regel geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt.
Die 100.000-Euro-Regel — die wichtigste Entlastung für Angehörige
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zieht das Sozialamt Kinder erst dann zum Elternunterhalt heran, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt — pro Kind gerechnet, Vermögen zählt nicht. Für die allermeisten Familien heißt das: Die Kinder zahlen nichts, auch wenn das Sozialamt einspringt.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Übernimmt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege komplett?
Zahlt das Sozialamt die 24-Stunden-Pflege, wenn das Geld nicht reicht?
Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
Kann man die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?
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