Was steuerlich absetzbar ist
Es gibt zwei verschiedene Wege Pflegekosten steuerlich geltend zu machen — sie können in bestimmten Fällen auch kombiniert werden.
§ 35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen (empfohlen)
§ 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen — der wichtigste Weg
§ 35a EStG ist der Steuerklassiker für Pflegekosten. Er lohnt sich in den meisten Fällen mehr als außergewöhnliche Belastungen — weil der Abzug direkt von der Steuerschuld erfolgt, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Was unter § 35a fällt — haushaltsnahe Pflegeleistungen
| 24h-Betreuungskraft (Agentur) | ✓ Absetzbar | Anteil der Betreuungskosten der im Haushalt anfällt |
| Ambulanter Pflegedienst | ✓ Absetzbar | Lohnkosten des Dienstes im Haushalt |
| Haushaltshilfe / Putzdienst | ✓ Absetzbar | Bis zu 4.000 € eigenes Budget nach § 35a |
| Heimunterbringung (Pflegeheim) | ✓ Teilweise | Nur der auf haushaltsnahe Leistungen entfallende Anteil |
| Medikamente | ✗ Nicht absetzbar | Unter § 35a nicht anrechenbar |
| Hilfsmittel (Rollstuhl, Pflegebett) | ✗ Nicht absetzbar | Ggf. als außergewöhnliche Belastung |
Voraussetzungen für § 35a: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung), und eine Rechnung muss vorliegen. Belege 10 Jahre aufbewahren.
Außergewöhnliche Belastungen — zusätzlich möglich
Wenn die Pflegekosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Sinnvoll bei: sehr hohen nicht erstatteten Pflegekosten, Pflegehilfsmitteln, Heimunterbringungskosten die nicht unter § 35a fallen. Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € (PG 4–5 oder Merkzeichen "H"), 600 € (PG 2–3) — ohne Einzelnachweise für Angehörige.
Rechenbeispiel 2026 — wie viel spart man?
Steuerersparnis bei 24h-Pflege — Primundus 2026
| Betreuungskosten/Monat | 2.700 € | Primundus Richtwert PG 3 |
| Jahreskosten | 32.400 € | 12 × 2.700 € |
| Absetzbar (20 %) | 6.480 € | 20 % von 32.400 € |
| Gesetzliches Maximum | 4.000 € | § 35a EStG Obergrenze |
| Tatsächliche Steuerersparnis | 4.000 €/Jahr | Maximum ausgeschöpft |
| Monatliche Ersparnis | ≈ 333 €/Monat | 4.000 € / 12 Monate |
So wird es in der Steuererklärung eingetragen
Belege sammeln
Alle Rechnungen von Primundus/dem Pflegedienst plus Überweisungsbelege des Jahres. Keine Barzahlungen — nur Überweisungen sind absetzbar.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen
In der Einkommensteuererklärung: Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort die Gesamtsumme der Pflegekosten eintragen — das Finanzamt berechnet automatisch 20 %, max. 4.000 €.
Belege aufbewahren
Rechnungen und Überweisungsbelege 10 Jahre aufbewahren — das Finanzamt kann sie anfordern. Digitale Kopien ausreichend.
Steuerberater hinzuziehen
Bei hohen Pflegekosten und möglicher Kombination mit außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich ein Steuerberater — um das Maximum herauszuholen.
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Häufige Fragen zum Steuerabzug
Wie viel Pflege kann man von der Steuer absetzen?
20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen (§ 35a EStG), maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld — das ist besonders wertvoll.
Kann man 24h-Pflege von der Steuer absetzen?
Ja — 24h-Pflegekosten bei Primundus sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. 20 % der Jahreskosten, max. 4.000 € Steuerersparnis. Eintrag in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung.
Müssen Pflegekosten per Überweisung bezahlt werden?
Ja — Barzahlungen sind nicht absetzbar. Nur Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gelten. Überweisungsbelege und Rechnungen aufbewahren.
Können Angehörige Pflegekosten absetzen?
Wenn Angehörige die Pflegekosten für eine pflegebedürftige Person tragen und diese nicht selbst tragen kann, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — über die zumutbare Eigenbelastung hinaus.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
1.800 €/Jahr (PG 4–5 oder Merkzeichen "H") bzw. 600 €/Jahr (PG 2–3) für pflegende Angehörige — ohne Einzelnachweise. Wird in der Steuererklärung des pflegenden Angehörigen eingetragen.






