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Ratgeber Steuern

Pflege steuerlich absetzen 2026 — was geht & wie viel?

Pflegekosten sind steuerlich absetzbar — und das lohnt sich erheblich. Wer 24h-Pflege nutzt, kann 20 % der jährlichen Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen — maximal 4.000 Euro pro Jahr. Bei typischen Primundus-Kosten von 2.700 €/Monat sind das die volle Maximalersparnis von 4.000 Euro jährlich.

Aktualisiert am 25. April 2026 · 6 Min. Lesezeit

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Was steuerlich absetzbar ist

Es gibt zwei verschiedene Wege Pflegekosten steuerlich geltend zu machen — sie können in bestimmten Fällen auch kombiniert werden.

§ 35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen (empfohlen)

20 % der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehen. Maximum: 4.000 €/Jahr Steuerersparnis (bei 20.000 €/Jahr Kosten). Gilt für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige die im gleichen Haushalt leben.

§ 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen

Nicht erstattete Pflegekosten die über eine zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Die Schwelle hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Sinnvoll wenn die Kosten sehr hoch sind und § 35a bereits ausgeschöpft ist.

Haushaltsnahe Dienstleistungen — der wichtigste Weg

§ 35a EStG ist der Steuerklassiker für Pflegekosten. Er lohnt sich in den meisten Fällen mehr als außergewöhnliche Belastungen — weil der Abzug direkt von der Steuerschuld erfolgt, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Was unter § 35a fällt — haushaltsnahe Pflegeleistungen

24h-Betreuungskraft (Agentur)✓ AbsetzbarAnteil der Betreuungskosten der im Haushalt anfällt
Ambulanter Pflegedienst✓ AbsetzbarLohnkosten des Dienstes im Haushalt
Haushaltshilfe / Putzdienst✓ AbsetzbarBis zu 4.000 € eigenes Budget nach § 35a
Heimunterbringung (Pflegeheim)✓ TeilweiseNur der auf haushaltsnahe Leistungen entfallende Anteil
Medikamente✗ Nicht absetzbarUnter § 35a nicht anrechenbar
Hilfsmittel (Rollstuhl, Pflegebett)✗ Nicht absetzbarGgf. als außergewöhnliche Belastung

Voraussetzungen für § 35a: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung), und eine Rechnung muss vorliegen. Belege 10 Jahre aufbewahren.

Außergewöhnliche Belastungen — zusätzlich möglich

Wenn die Pflegekosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Sinnvoll bei: sehr hohen nicht erstatteten Pflegekosten, Pflegehilfsmitteln, Heimunterbringungskosten die nicht unter § 35a fallen. Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € (PG 4–5 oder Merkzeichen "H"), 600 € (PG 2–3) — ohne Einzelnachweise für Angehörige.

Rechenbeispiel 2026 — wie viel spart man?

Steuerersparnis bei 24h-Pflege — Primundus 2026

Betreuungskosten/Monat2.700 €Primundus Richtwert PG 3
Jahreskosten32.400 €12 × 2.700 €
Absetzbar (20 %)6.480 €20 % von 32.400 €
Gesetzliches Maximum4.000 €§ 35a EStG Obergrenze
Tatsächliche Steuerersparnis4.000 €/JahrMaximum ausgeschöpft
Monatliche Ersparnis≈ 333 €/Monat4.000 € / 12 Monate

So wird es in der Steuererklärung eingetragen

  1. Belege sammeln

    Alle Rechnungen von Primundus/dem Pflegedienst plus Überweisungsbelege des Jahres. Keine Barzahlungen — nur Überweisungen sind absetzbar.

  2. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen

    In der Einkommensteuererklärung: Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort die Gesamtsumme der Pflegekosten eintragen — das Finanzamt berechnet automatisch 20 %, max. 4.000 €.

  3. Belege aufbewahren

    Rechnungen und Überweisungsbelege 10 Jahre aufbewahren — das Finanzamt kann sie anfordern. Digitale Kopien ausreichend.

  4. Steuerberater hinzuziehen

    Bei hohen Pflegekosten und möglicher Kombination mit außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich ein Steuerberater — um das Maximum herauszuholen.

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Häufige Fragen zum Steuerabzug

Wie viel Pflege kann man von der Steuer absetzen?

20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen (§ 35a EStG), maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld — das ist besonders wertvoll.

Kann man 24h-Pflege von der Steuer absetzen?

Ja — 24h-Pflegekosten bei Primundus sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. 20 % der Jahreskosten, max. 4.000 € Steuerersparnis. Eintrag in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung.

Müssen Pflegekosten per Überweisung bezahlt werden?

Ja — Barzahlungen sind nicht absetzbar. Nur Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gelten. Überweisungsbelege und Rechnungen aufbewahren.

Können Angehörige Pflegekosten absetzen?

Wenn Angehörige die Pflegekosten für eine pflegebedürftige Person tragen und diese nicht selbst tragen kann, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — über die zumutbare Eigenbelastung hinaus.

Was ist der Pflege-Pauschbetrag?

1.800 €/Jahr (PG 4–5 oder Merkzeichen "H") bzw. 600 €/Jahr (PG 2–3) für pflegende Angehörige — ohne Einzelnachweise. Wird in der Steuererklärung des pflegenden Angehörigen eingetragen.

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