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Ratgeber Finanzierung

Verhinderungspflege 2026 — das neue Entlastungsbudget

Verhinderungspflege gibt es weiter. Seit 1. Juli 2025 rechnet die Pflegekasse sie zusammen mit der Kurzzeitpflege auf einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro an, oft Entlastungsbudget genannt (§ 42a SGB XI). 2026 ist das erste volle Kalenderjahr mit dieser Regel — wer das Budget nicht kennt, verschenkt bares Geld.

Aktualisiert am 30. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Bekannt aus

  • ARD
  • NDR
  • SAT.1
  • Die Welt
  • Bild der Frau
  • Frankfurter Allgemeine

Das Entlastungsbudget 2026 auf einen Blick

Betrag
3.539 €/Jahr
Für wen
Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege
Wofür
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinierbar
Vorpflegezeit
Entfällt — frühere 6-Monats-Pflicht abgeschafft
Max. pro Leistungsart
8 Wochen Verhinderungspflege · 8 Wochen Kurzzeitpflege
Pflegegeld während Nutzung
Wird zur Hälfte weitergezahlt
Budget gilt
je Kalenderjahr; nicht genutzte Beträge verfallen
Antrag Verhinderungspflege
mit Belegen bis Ende des Folgejahres, vorher kein Antrag nötig

Was ist das Entlastungsbudget? (gesetzlich: Gemeinsamer Jahresbetrag)

Das Entlastungsbudget ist eine Jahresleistung der Pflegekasse die es Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen — ohne dass die Pflege unterbrochen wird. Es greift immer dann wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt oder Urlaub braucht.

Verhinderungspflege (Teil des Entlastungsbudgets)

Wenn die pflegende Person krank wird, Urlaub macht oder vorübergehend ausfällt. Eine andere Person — professionell oder privat — übernimmt die Pflege. Bezahlt wird aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget.

Kurzzeitpflege (Teil des Entlastungsbudgets)

Wenn der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird — z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der Überbrückungszeit bis zur Betreuungskraft.

Was sich 2026 geändert hat

Die Reform zum 1. Juli 2025 hat die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege grundlegend vereinfacht. 2026 gilt erstmals für ein volles Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen.

Alt vs. Neu — was sich geändert hat

RegelungBis Juni 2025Ab Juli 2025 (gilt 2026)
BudgetVerhinderungspflege 1.685 € + Kurzzeitpflege 1.854 € getrenntGemeinsames Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
Vorpflegezeit6 Monate Pflege durch Angehörige VoraussetzungEntfällt vollständig
FlexibilitätBudget nicht oder nur begrenzt übertragbarFrei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar
PflegegeldWurde während Verhinderungspflege halbiertWird zur Hälfte weitergezahlt (unverändert)

Wichtig: Jahresbudget und Antragsfrist

Das Budget gilt je Kalenderjahr. Was Sie im Jahr nicht für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen, verfällt und lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Für den Antrag auf Erstattung einer Verhinderungspflege haben Sie aber länger Zeit: Sie können ihn mit den Belegen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres stellen (§ 39 Abs. 1 SGB XI), für eine Vertretung im Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Die Kosten zählen zum Budget des Jahres, in dem die Vertretung stattfand.

Entlastungsbudget beantragen & nutzen

Das Entlastungsbudget muss nicht separat beantragt werden — es steht automatisch zur Verfügung wenn ein Pflegegrad 2–5 vorliegt. Man muss es nur abrufen.

  1. Pflegekasse informieren

    Mitteilen dass Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden soll. Die Pflegekasse bestätigt das verfügbare Budget.

  2. Vertretungspflege organisieren

    Professionellen Ersatz (z.B. ambulanten Pflegedienst) oder private Person (Angehörige, Nachbarn) für die Überbrückungszeit organisieren. Angehörige haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

  3. Rechnungen sammeln

    Alle Belege für Vertretungspflege aufbewahren. Bei Kurzzeitpflege: Heimrechnung. Bei Verhinderungspflege: Nachweis über die Vertretungskosten.

  4. Erstattung beantragen

    Bei Verhinderungspflege den Antrag mit den Belegen bei der Pflegekasse stellen, spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Die Kosten zählen zum Budget des Jahres, in dem die Vertretung stattfand. Kurzzeitpflege rechnet meist die Einrichtung direkt ab.

Mit 24h-Pflege kombinieren

Das Entlastungsbudget lässt sich mit einer 24h-Betreuungskraft von Primundus sinnvoll kombinieren — besonders in der Übergangsphase oder bei Wechseln.

Überbrückung bis zur Betreuungskraft

Wenn die erste Kraft noch nicht da ist oder ein Wechsel stattfindet — Kurzzeitpflege überbrückt aus dem Entlastungsbudget.

Urlaub für Angehörige

Auch wenn eine 24h-Kraft da ist: Wenn Angehörige als Hauptpflegeperson anerkannt sind und Urlaub brauchen, greift Verhinderungspflege aus dem Budget.

Kraftwechsel-Überbrückung

Beim Wechsel zwischen zwei Betreuungskräften (alle 6–8 Wochen) gibt es manchmal kurze Lücken — Kurzzeitpflege überbrückt diese nahtlos.

Alle Zuschüsse kombinieren: Finanzierung der 24h-Pflege — alle Zuschüsse 2026 · Pflegegeld 2026 — Beträge & Kombinationen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026

Was ist Verhinderungspflege 2026?

Verhinderungspflege gibt es weiter (§ 39 SGB XI). Seit Juli 2025 rechnet die Pflegekasse sie zusammen mit der Kurzzeitpflege auf das gemeinsame Entlastungsbudget von bis zu 3.539 €/Jahr an (§ 42a SGB XI). Das Budget gilt für PG 2–5 und ist flexibel für beide Leistungsarten nutzbar.

Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?

3.539 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2–5. Es fasst frühere Verhinderungspflege (bis 1.685 €) und Kurzzeitpflege (bis 1.854 €) zusammen. Vorpflegezeit entfällt. Verfällt am 31. Dezember.

Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die frühere Voraussetzung von 6 Monaten häuslicher Pflege entfällt seit Juli 2025.

Verfällt das Entlastungsbudget am Jahresende?

Ja, nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember und lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Die Erstattung für eine Verhinderungspflege können Sie aber noch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres beantragen (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Nicht verwechseln mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat: Was davon übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Wie wird Pflegegeld während des Entlastungsbudgets behandelt?

Das Pflegegeld wird während der Nutzung des Entlastungsbudgets zur Hälfte weitergezahlt — bei PG 3 also 299,50 €/Monat statt 599 €.

Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gleichzeitig nutzen?

Aus demselben Budget — ja, aber max. 8 Wochen je Leistungsart innerhalb eines Jahres. Das Budget kann also nicht gleichzeitig für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege des gleichen Zeitraums genutzt werden.

Erfahrungen von Familien

Das sagen unsere Familien

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    Petra K.Hamburg
  • September 2026
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    Thomas R.Köln
  • August 2026
    „Die Anreise war ehrlich gesagt ziemlich chaotisch. Wir wussten ein paar Stunden lang nicht genau wann die Betreuungskraft kommt, das war unnötiger Stress. Seit sie da ist läuft es aber gut.“
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