Das Entlastungsbudget 2026 auf einen Blick
- Betrag
- 3.539 €/Jahr
- Für wen
- Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege
- Wofür
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinierbar
- Vorpflegezeit
- Entfällt — frühere 6-Monats-Pflicht abgeschafft
- Max. pro Leistungsart
- 8 Wochen Verhinderungspflege · 8 Wochen Kurzzeitpflege
- Pflegegeld während Nutzung
- Wird zur Hälfte weitergezahlt
- Budget gilt
- je Kalenderjahr; nicht genutzte Beträge verfallen
- Antrag Verhinderungspflege
- mit Belegen bis Ende des Folgejahres, vorher kein Antrag nötig
Was ist das Entlastungsbudget? (gesetzlich: Gemeinsamer Jahresbetrag)
Das Entlastungsbudget ist eine Jahresleistung der Pflegekasse die es Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen — ohne dass die Pflege unterbrochen wird. Es greift immer dann wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt oder Urlaub braucht.
Verhinderungspflege (Teil des Entlastungsbudgets)
Wenn die pflegende Person krank wird, Urlaub macht oder vorübergehend ausfällt. Eine andere Person — professionell oder privat — übernimmt die Pflege. Bezahlt wird aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget.
Kurzzeitpflege (Teil des Entlastungsbudgets)
Wenn der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird — z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der Überbrückungszeit bis zur Betreuungskraft.
Was sich 2026 geändert hat
Die Reform zum 1. Juli 2025 hat die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege grundlegend vereinfacht. 2026 gilt erstmals für ein volles Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen.
Alt vs. Neu — was sich geändert hat
| Regelung | Bis Juni 2025 | Ab Juli 2025 (gilt 2026) |
|---|---|---|
| Budget | Verhinderungspflege 1.685 € + Kurzzeitpflege 1.854 € getrennt | Gemeinsames Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr |
| Vorpflegezeit | 6 Monate Pflege durch Angehörige Voraussetzung | Entfällt vollständig |
| Flexibilität | Budget nicht oder nur begrenzt übertragbar | Frei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar |
| Pflegegeld | Wurde während Verhinderungspflege halbiert | Wird zur Hälfte weitergezahlt (unverändert) |
Wichtig: Jahresbudget und Antragsfrist
Das Budget gilt je Kalenderjahr. Was Sie im Jahr nicht für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen, verfällt und lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Für den Antrag auf Erstattung einer Verhinderungspflege haben Sie aber länger Zeit: Sie können ihn mit den Belegen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres stellen (§ 39 Abs. 1 SGB XI), für eine Vertretung im Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Die Kosten zählen zum Budget des Jahres, in dem die Vertretung stattfand.
Entlastungsbudget beantragen & nutzen
Das Entlastungsbudget muss nicht separat beantragt werden — es steht automatisch zur Verfügung wenn ein Pflegegrad 2–5 vorliegt. Man muss es nur abrufen.
Pflegekasse informieren
Mitteilen dass Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden soll. Die Pflegekasse bestätigt das verfügbare Budget.
Vertretungspflege organisieren
Professionellen Ersatz (z.B. ambulanten Pflegedienst) oder private Person (Angehörige, Nachbarn) für die Überbrückungszeit organisieren. Angehörige haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
Rechnungen sammeln
Alle Belege für Vertretungspflege aufbewahren. Bei Kurzzeitpflege: Heimrechnung. Bei Verhinderungspflege: Nachweis über die Vertretungskosten.
Erstattung beantragen
Bei Verhinderungspflege den Antrag mit den Belegen bei der Pflegekasse stellen, spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Die Kosten zählen zum Budget des Jahres, in dem die Vertretung stattfand. Kurzzeitpflege rechnet meist die Einrichtung direkt ab.
Mit 24h-Pflege kombinieren
Das Entlastungsbudget lässt sich mit einer 24h-Betreuungskraft von Primundus sinnvoll kombinieren — besonders in der Übergangsphase oder bei Wechseln.
Überbrückung bis zur Betreuungskraft
Urlaub für Angehörige
Kraftwechsel-Überbrückung
Alle Zuschüsse kombinieren: Finanzierung der 24h-Pflege — alle Zuschüsse 2026 · Pflegegeld 2026 — Beträge & Kombinationen
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026
Was ist Verhinderungspflege 2026?
Verhinderungspflege gibt es weiter (§ 39 SGB XI). Seit Juli 2025 rechnet die Pflegekasse sie zusammen mit der Kurzzeitpflege auf das gemeinsame Entlastungsbudget von bis zu 3.539 €/Jahr an (§ 42a SGB XI). Das Budget gilt für PG 2–5 und ist flexibel für beide Leistungsarten nutzbar.
Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?
3.539 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2–5. Es fasst frühere Verhinderungspflege (bis 1.685 €) und Kurzzeitpflege (bis 1.854 €) zusammen. Vorpflegezeit entfällt. Verfällt am 31. Dezember.
Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die frühere Voraussetzung von 6 Monaten häuslicher Pflege entfällt seit Juli 2025.
Verfällt das Entlastungsbudget am Jahresende?
Ja, nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember und lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Die Erstattung für eine Verhinderungspflege können Sie aber noch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres beantragen (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Nicht verwechseln mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat: Was davon übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Wie wird Pflegegeld während des Entlastungsbudgets behandelt?
Das Pflegegeld wird während der Nutzung des Entlastungsbudgets zur Hälfte weitergezahlt — bei PG 3 also 299,50 €/Monat statt 599 €.
Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gleichzeitig nutzen?
Aus demselben Budget — ja, aber max. 8 Wochen je Leistungsart innerhalb eines Jahres. Das Budget kann also nicht gleichzeitig für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege des gleichen Zeitraums genutzt werden.






