Ihre Rechte als pflegender Angehöriger
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: 10 Tage, ca. 90 % Lohnersatz durch Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegezeit: bis 6 Monate vollständige Freistellung, Kündigungsschutz, zinsloses Darlehen
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche), Kündigungsschutz
- Rentenbeiträge: Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (ab PG 2)
- Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind gesetzlich unfallversichert
- Gilt ab: Betriebe mit mindestens 15 Beschäftigten
Die Herausforderung — Zahlen und Fakten
In Deutschland pflegen schätzungsweise 2,5 Millionen berufstätige Menschen gleichzeitig einen pflegebedürftigen Angehörigen. Über zwei Drittel davon sind Frauen. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit deutlich oder geben den Beruf ganz auf — mit erheblichen Auswirkungen auf das eigene Einkommen und die spätere Rente.
Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt pflegende Angehörige besser als viele wissen. Und eine professionelle 24h-Betreuungskraft ermöglicht es, den Beruf weiterzuführen ohne den Pflegebedarf zu vernachlässigen.
Ihre Rechte als pflegender Angehöriger
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG)
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)
Rentenversicherungsschutz
Gesetzliche Unfallversicherung
Praktische Lösungen — was wirklich hilft
24h-Betreuungskraft — die grundlegende Lösung
Tagespflege für Berufstätige
Homeoffice und flexible Arbeitszeiten
Geschwister und Familie einbinden
Finanzielle Absicherung beim Ausfall der Arbeit
Wer vorübergehend weniger arbeitet oder ausfällt, hat mehrere finanzielle Absicherungen:
| Leistung | Höhe | Wer zahlt | Dauer |
|---|---|---|---|
| Pflegeunterstützungsgeld | ca. 90 % Nettoentgelt | Pflegekasse | Max. 10 Tage/Pflegefall |
| Zinsloses Darlehen (Pflegezeit) | Bis 50 % Nettogehalt | BAFzA (Bundesbehörde) | Für Dauer der Pflegezeit |
| Rentenbeiträge | Abhängig von PG | Pflegekasse | Während Pflegetätigkeit |
Angehörigen-Burnout vermeiden: Burnout pflegender Angehöriger — Warnsignale & Hilfe
Häufige Fragen
Welche Freistellungsrechte haben pflegende Angehörige?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage, Pflegeunterstützungsgeld), Pflegezeit (bis 6 Monate, Kündigungsschutz, zinsloses Darlehen), Familienpflegezeit (bis 24 Monate Teilzeit). Gilt ab 15 bzw. 25 Beschäftigten.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsunterbrechung wegen Pflege: ca. 90 % des Nettoentgelts, max. 10 Arbeitstage pro Pflegefall, bezahlt von der Pflegekasse.
Kann man mit 24h-Pflege weiter Vollzeit arbeiten?
Ja — genau das ist der Zweck einer 24h-Betreuungskraft. Sie übernimmt die vollständige Versorgung rund um die Uhr. Angehörige können ihrem Beruf nachgehen ohne Sorgen um die Pflege.
Bekomme ich Rentenbeiträge wenn ich einen Angehörigen pflege?
Ja — die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige die nicht mehr als 30 Stunden/Woche berufstätig sind, ab PG 2 und mindestens 14 Stunden wöchentlicher Pflegetätigkeit.






