Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) ist ein schriftliches Dokument in dem man vorausschauend festlegt welche medizinischen Behandlungen man im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht und welche man ausdrücklich ablehnt. Sie greift wenn man selbst — zum Beispiel durch Bewusstlosigkeit, Demenz oder schwere Erkrankung — keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Die Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich: Ärzte, Pflegepersonen und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet sie zu beachten. Das unterscheidet sie von einer bloßen Wunschliste.
Typische Situationen in denen sie greift: Wachkoma, schwere Demenz im Endstadium, fortgeschrittener Krebs, schwerster Schlaganfall. Sie kann sowohl lebenserhaltende Maßnahmen ausdrücklich wünschen als auch ablehnen.
Was muss in die Patientenverfügung?
Je konkreter die Formulierungen, desto wirksamer. Allgemeine Aussagen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen oft nicht aus — Situationen und Maßnahmen müssen spezifiziert werden.
Pflicht
Persönliche Angaben
Konkrete Situationsbeschreibungen
Konkrete Maßnahmen — Wunsch oder Ablehnung
Eigenhändige Unterschrift + Datum
Schmerztherapie und Palliativversorgung
Aussagen zur Organspende
Kontaktperson / Bevollmächtigte
Schritt für Schritt aufsetzen
Muster-Vorlage besorgen
Das Bundesgesundheitsministerium bietet eine kostenlose Muster-Patientenverfügung an — abrufbar unter bundesgesundheitsministerium.de. Als Ausgangspunkt gut geeignet.
Situationen und Wünsche durchdenken
Welche Situationen sollen abgedeckt sein? Welche Behandlungen werden ausdrücklich gewünscht, welche abgelehnt? Mit dem Hausarzt besprechen — er kann über die medizinische Realität der einzelnen Maßnahmen informieren.
Konkret formulieren
Keine allgemeinen Phrasen — konkrete Situationen und Maßnahmen benennen. Z.B. "keine künstliche Beatmung wenn..." statt "keine lebensverlängernden Maßnahmen".
Eigenhändig unterschreiben und datieren
Handschriftlich unterschreiben und Datum eintragen. Damit ist die PV rechtsgültig — kein Notar nötig.
Gut verwahren und bekannt machen
Original beim Hausarzt hinterlegen, Kopie bei Angehörigen und im Portemonnaie (Hinweiskarte). Wer eine Vorsorgevollmacht hat: Bevollmächtigte Person informieren.
Regelmäßig aktualisieren
Empfehlung: alle 2–3 Jahre erneut unterschreiben und datieren — das belegt den aktuellen Willen und stärkt die Rechtsgültigkeit.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich — sie decken unterschiedliche Aspekte ab.
| Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | |
|---|---|---|
| Was sie regelt | Konkrete medizinische Maßnahmen (Ja/Nein) | Wer Entscheidungen trifft wenn man selbst nicht kann |
| Wann sie greift | Bei Entscheidungsunfähigkeit | Bei Entscheidungsunfähigkeit |
| Notar nötig? | Nein — Schriftform + Unterschrift reicht | Empfohlen für Immobilien; sonst nein |
| Grenzen | Kann nicht alle Situationen vorhersehen | Bevollmächtigte Person muss vertrauenswürdig sein |
| Empfehlung | Immer aufsetzen | Immer zusätzlich aufsetzen |
Vorsorgevollmacht erstellen: Vorsorgevollmacht erstellen — Anleitung & Muster
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Ein schriftliches Dokument in dem man vorausschauend festlegt welche medizinischen Behandlungen man bei Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Rechtlich verbindlich — Ärzte und Kliniken müssen sie beachten.
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein — Schriftform und eigenhändige Unterschrift mit Datum reichen. Ein Notar ist nicht nötig, erhöht aber die Beweissicherheit.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Ohne PV entscheiden im Notfall zunächst Angehörige (wenn vorhanden und einig) oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Das kann zu Entscheidungen führen die nicht dem eigenen Wunsch entsprechen.
Kann man eine Patientenverfügung widerrufen?
Ja — jederzeit und ohne besondere Form. Es reicht die schriftliche Erklärung des Widerrufs oder die körperliche Vernichtung aller Exemplare.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung regelt direkt welche Behandlungen gewünscht/abgelehnt werden. Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person die stellvertretend Entscheidungen trifft. Beide zusammen geben den umfassendsten Schutz.






