Pflegekassen-Förderung: bis 4.180 € je Maßnahme
§40 SGB XI: Die Pflegekasse fördert Maßnahmen zur Wohnraumanpassung mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 €. Wichtig: Antrag vor Beginn stellen — nachträglich wird nicht gefördert.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
| Maßnahme | Typische Kosten | Förderung | Priorität |
|---|---|---|---|
| Haltegriffe (Bad, WC) | 50–300 € | Bis 4.180 € | Sofort |
| Rutschfeste Matten/Böden | 20–200 € | Bis 4.180 € | Sofort |
| Badewannenlifter | 200–800 € | Bis 4.180 € | Hoch |
| Begehbare Dusche | 1.500–8.000 € | Bis 4.180 € | Hoch |
| Erhöhter WC-Sitz | 30–200 € | Bis 4.180 € | Hoch |
| Treppenlift | 3.000–15.000 € | Bis 4.180 € | Je nach Wohnsituation |
| Türverbreiterung (auf 90 cm) | 500–3.000 € | Bis 4.180 € | Bei Rollstuhl |
| Rampe statt Stufen | 300–2.000 € | Bis 4.180 € | Bei Gehbehinderung |
| Höhenverstellbares Pflegebett | 500–3.000 € | Hilfsmittel (KV) | Bei Bettlägerigkeit |
§40 SGB XI · Antrag vor Beginn stellen · Stand 2026
Bad & WC sichern — die wichtigsten Räume
Bad und WC sind die gefährlichsten Räume für Senioren — nasse Böden, enge Räume, Badewannen ohne Haltegriff. Gleichzeitig sind es die Bereiche wo mit kleinem Aufwand die größte Sicherheit gewonnen wird.
Dusche & Badewanne
- Haltegriffe neben Dusche und Badewanne
- Rutschfeste Einlagen oder Matten
- Badewannenlifter wenn Badewanne behalten wird
- Begehbare Dusche (ebenerdig) als beste Lösung
- Klappsitz in der Dusche
WC
- Haltegriffe links und rechts neben WC
- Erhöhter WC-Sitz (10–15 cm Erhöhung)
- Ausreichend Platz zum seitlichen Transfer (Rollstuhl)
- WC auf Toilettenhöhe nach DIN 18040-2 (46–48 cm)
Allgemeines Bad
- Waschtisch griffnah und unterfahrbar (für Rollstuhl)
- Spiegel in geeigneter Höhe
- Ausreichende Beleuchtung ohne Blendung
- Türöffnung nach außen oder Schiebetür (Rettungszugang)
Förderung beantragen — so geht es
Antrag VOR Beginn der Maßnahme stellen
Bei der Pflegekasse (nicht Krankenkasse!) schriftlich Förderantrag stellen. Maßnahme beschreiben, Kostenvoranschlag beilegen. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Schriftliche Genehmigung abwarten
Die Pflegekasse hat 3 Wochen Bearbeitungszeit. Erst nach Genehmigung mit der Maßnahme beginnen (außer bei Notfällen — dann sofort Pflegekasse anrufen).
Maßnahme durchführen
Fachbetrieb beauftragen, Rechnung aufbewahren.
Erstattung beantragen
Rechnung bei der Pflegekasse einreichen — bis zu 4.180 € werden erstattet.
Raum-für-Raum Checkliste
Eingang & Flur
- Schwellen entfernen oder rampen
- Breite Türen (mind. 80 cm, ideal 90 cm)
- Haltegriffe an Haustür
- Ausreichende Beleuchtung mit Bewegungsmelder
Wohnzimmer & Schlafzimmer
- Freie Durchgänge ≥ 120 cm (Rollstuhlbreite)
- Rutschfeste Teppiche oder befestigte Teppiche
- Höhenverstellbares Bett
- Nachttischlampe gut erreichbar
- Telefon immer in Reichweite
Küche
- Unterfahrbare Arbeitsflächen wenn Rollstuhl
- Herdschutz (automatische Abschaltung)
- Griffige Griffe an Schränken
- Rutschfester Bodenbelag
Treppe
- Handläufe beidseitig
- Rutschfeste Stufen oder Stufenmatten
- Treppenlift bei dauerhafter Gehbehinderung
- Gute Beleuchtung der gesamten Treppe
Häufige Fragen
Was fördert die Pflegekasse bei der Wohnraumanpassung?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme (§40 SGB XI). Typische Maßnahmen: Treppenlift, Badumbau, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampen. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Muss man Pflegegrad haben um die Förderung zu bekommen?
Ja — Förderung nach §40 SGB XI setzt einen Pflegegrad (1–5) voraus. Der Antrag läuft über die Pflegekasse.
Welche Maßnahme hat die höchste Priorität?
Haltegriffe im Bad und an der Toilette haben das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis — günstiger Einbau, sofort wirksam für Sturzprävention. Danach begehbare Dusche und Türschwellen entfernen.
Kann man mehrere Maßnahmen gleichzeitig fördern lassen?
Ja — jede Maßnahme kann separat bis 4.180 € gefördert werden. Bei mehreren Personen im Haushalt sogar bis 16.720 € insgesamt.






