Die Grundformel
Nicht genutzte Sachleistungen × Pflegegeld = Anteiliges Pflegegeld
Wenn 60 % der Sachleistungen durch den Pflegedienst genutzt werden → verbleiben 40 % ungenutzt → 40 % des Pflegegeldes werden ausgezahlt.
Was ist die Kombinationsleistung?
Normalerweise schließen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gegenseitig aus: Entweder man wählt Pflegegeld (für private Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (für ambulante Pflegedienste). Die Kombinationsleistung erlaubt beides — anteilig.
Voraussetzung: Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und gibt an welcher Anteil der Sachleistungen genutzt wurde. Den Rest bekommt die pflegebedürftige Person als Pflegegeld.
Berechnung & Rechenbeispiele
Rechenbeispiel 1 — Pflegegrad 3, 50 % Sachleistungen
- Sachleistungen PG 3
- 1.497 €/Monat
- Genutzter Anteil (50 %)
- 748,50 €
- Ungenutzter Anteil
- 50 %
- Pflegegeld PG 3 (voll)
- 599 €/Monat
- Anteiliges Pflegegeld (50 %)
- 299,50 €
- Gesamtentlastung
- 748,50 € + 299,50 € = 1.048 €/Monat
Rechenbeispiel 2 — Pflegegrad 4, 30 % Sachleistungen
- Sachleistungen PG 4
- 1.859 €/Monat
- Genutzter Anteil (30 %)
- 557,70 €
- Ungenutzter Anteil
- 70 %
- Pflegegeld PG 4 (voll)
- 800 €/Monat
- Anteiliges Pflegegeld (70 %)
- 560 €
- Gesamtentlastung
- 557,70 € + 560 € = 1.117,70 €/Monat
Wann ist die Kombinationsleistung besonders sinnvoll?
Ambulanter Pflegedienst + Angehörigenpflege
Ambulanter Pflegedienst + 24h-Betreuungskraft
Sachleistungsrahmen wird nicht voll ausgeschöpft
Wie man die Kombinationsleistung beantragt
Die Kombinationsleistung wird nicht separat beantragt — sie ergibt sich automatisch wenn ein ambulanter Pflegedienst die Sachleistungen nur teilweise ausschöpft.
Pflegekasse über Modell informieren
Mitteilen dass Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden sollen. Pflegekasse nimmt das zur Kenntnis.
Pflegedienst rechnet mit Pflegekasse ab
Der ambulante Pflegedienst reicht Rechnungen direkt bei der Pflegekasse ein und gibt den genutzten Sachleistungsanteil an.
Anteiliges Pflegegeld wird automatisch ausgezahlt
Die Pflegekasse berechnet den verbleibenden Anteil und zahlt das anteilige Pflegegeld aus.
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Häufige Fragen
Was ist die Kombinationsleistung in der Pflege?
§38 SGB XI: Wenn nicht alle Sachleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden, bekommt man für den ungenutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Pflegedienst + private Pflege lassen sich so kombinieren.
Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?
Genutzter Sachleistungsanteil (%) → verbleibender Anteil in % × Pflegegeld = anteiliges Pflegegeld. Beispiel: 50 % Sachleistungen genutzt → 50 % Pflegegeld. Bei PG 3: 299,50 €/Monat.
Muss man die Kombinationsleistung separat beantragen?
Nein — sie ergibt sich automatisch wenn ein Pflegedienst nur Teile der Sachleistungen nutzt und der Pflegekasse den Anteil mitteilt.
Kann man Kombinationsleistung mit Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja — Entlastungsbetrag (131 €/Monat) läuft immer zusätzlich, unabhängig von Pflegegeld und Sachleistungen.






