6 Min Lesezeit · Apr. 2026
Pflegegeld 2026 — Beträge, Anspruch & Kombinationen
Pflegegeld 2026 beträgt 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat — identisch zu 2025. Die letzte Erhöhung um 4,5 % galt ab Januar 2025, die nächste Dynamisierung kommt frühestens Januar 2028. Neu seit Juli 2025: Das Entlastungsbudget von 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — 2026 erstmals vollständig nutzbar.
Auf einen Blick
- ✓Pflegegeld 2026: 347 € (PG 2) · 599 € (PG 3) · 800 € (PG 4) · 990 € (PG 5)
- ✓Keine Erhöhung 2026 — nächste Dynamisierung frühestens Januar 2028
- ✓Anspruch ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- ✓Steuerfrei — weder beim Pflegebedürftigen noch bei Angehörigen
- ✓Kombinierbar mit Sachleistungen, Entlastungsbetrag und 24h-Pflege
- ✓Beratungspflicht: PG 2–3 halbjährlich · PG 4–5 vierteljährlich
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Pflegeperson — der Pflegebedürftige erhält das Geld und gibt es in der Regel weiter.
Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen (die direkt an den Pflegedienst gezahlt werden) kann Pflegegeld frei verwendet werden. Es gibt keine Zweckbindung — die Pflegeperson entscheidet selbst wie sie das Geld einsetzt.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen
Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person ausgezahlt und gibt es an Angehörige weiter. Pflegesachleistungen gehen direkt an den ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren.
Pflegegeld vs. Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist zusätzlich zum Pflegegeld — er ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Beide laufen parallel.
Pflegegeld Beträge 2026 — alle Pflegegrade
Die Beträge 2026 sind identisch zu 2025. Die letzte Erhöhung (+4,5 %) galt ab 1. Januar 2025. Eine weitere Anpassung ist gesetzlich frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Pflegegeld & Leistungen 2026 — vollständige Tabelle
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Sachleistungen/Monat | + Entlastungsbetrag | Gesamt möglich |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 131 € | 131 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 131 € | 478 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € | 730 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € | 931 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € | 1.121 € |
Quelle: GKV-Spitzenverband, SGB XI · Stand 2026 · Identisch zu 2025 · Nächste Dynamisierung frühestens Jan. 2028
Zusätzlich — Entlastungsbudget 2026
3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 2026 ist das erste volle Jahr ohne Übergangsregelungen. Gilt für PG 2–5, flexibel aufteilbar. Wichtig: verfällt am 31. Dezember — nicht genutztes Budget geht verloren.
→ Entlastungsbudget im Detail: Verhinderungspflege & Entlastungsbudget 2026
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die alle drei dieser Voraussetzungen erfüllen:
Pflegegrad 2 oder höher
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld — nur den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Ab PG 2 besteht Anspruch.
Häusliche Pflege
Der Pflegebedürftige lebt zu Hause — nicht in einem Pflegeheim. Bei vollstationärer Heimunterbringung entfällt das Pflegegeld.
Pflege durch private Personen
Die Pflege wird überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt — nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst.
Wichtige Regeln beim Pflegegeld
| Beratungseinsatz PG 2–3 | Alle 6 Monate Pflicht — sonst Kürzung |
| Beratungseinsatz PG 4–5 | Alle 3 Monate Pflicht — sonst Kürzung |
| Krankenhausaufenthalt | 4 Wochen weitergezahlt, danach entfällt es |
| Steuerpflicht | Nein — Pflegegeld ist steuerfrei |
| Anrechnung auf Bürgergeld | Nein — wird nicht als Einkommen angerechnet |
| Auszahlung | Monatlich im Voraus direkt an den Pflegebedürftigen |
→ Pflegegrad beantragen: Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt
Pflegegeld kombinieren — alle Möglichkeiten
Pflegegeld lässt sich mit mehreren anderen Leistungen kombinieren — das maximiert die Gesamtentlastung deutlich.
Pflegegeld + Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) läuft vollständig parallel zum Pflegegeld — keine Anrechnung, keine Kürzung. Bei PG 3 zusammen: 730 €/Monat.
Pflegegeld + Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung)
Wer teilweise einen Pflegedienst nutzt, bekommt das Pflegegeld anteilig. Beispiel PG 3: 50 % Sachleistungen genutzt → noch 50 % Pflegegeld (ca. 299 €) erhalten. Zusammen oft mehr als nur Pflegegeld.
Pflegegeld + 24h-Betreuungskraft
Auch bei einer 24h-Kraft aus einer Agentur wird Pflegegeld ausgezahlt — solange Angehörige als Hauptpflegeperson anerkannt sind und die Beratungseinsätze wahrgenommen werden.
Pflegegeld + Entlastungsbudget
3.539 €/Jahr (Entlastungsbudget) läuft zusätzlich zum Pflegegeld — für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wenn Angehörige Urlaub brauchen oder ausfallen.
→ Alle Zuschüsse optimal nutzen: Finanzierung der 24h-Pflege — vollständige Übersicht · Eigenanteil senken — alle Möglichkeiten
Pflegegeld beantragen — so geht es
Pflegegeld wird nicht separat beantragt — es ist automatisch Teil des Pflegegradantrags. Wer einen Pflegegrad bekommt und zu Hause gepflegt wird, wählt zwischen Pflegegeld, Sachleistungen oder der Kombination.
- 1
Pflegegrad beantragen
Bei der Pflegekasse (Krankenkasse) formlos schriftlich oder telefonisch. Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum.
- 2
MD-Begutachtung
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und stellt den Pflegegrad fest.
- 3
Leistungsart wählen
Nach dem Bescheid: Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombination wählen. Die Pflegekasse berät — Beratung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und Pflicht.
- 4
Beratungseinsätze wahrnehmen
PG 2–3: halbjährlich · PG 4–5: vierteljährlich. Wird ein Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
→ Schritt für Schritt: Pflegegrad beantragen — vollständige Anleitung
Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
+
PG 2: 347 €/Monat · PG 3: 599 €/Monat · PG 4: 800 €/Monat · PG 5: 990 €/Monat. Identisch zu 2025 — keine Erhöhung für 2026. Nächste Dynamisierung frühestens Januar 2028.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
+
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt werden. Bei Pflegeheimaufenthalt entfällt der Anspruch.
Was hat sich beim Pflegegeld 2026 geändert?
+
Das Pflegegeld selbst hat sich nicht geändert. Neu ist das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr seit Juli 2025), das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem flexiblen Topf zusammenfasst — 2026 erstmals vollständig ohne Übergangsregelungen nutzbar.
Kann man Pflegegeld und 24h-Pflege kombinieren?
+
Ja — Pflegegeld wird auch bei einer 24h-Betreuungskraft ausgezahlt, wenn Angehörige als Hauptpflegepersonen anerkannt sind und die Beratungseinsätze wahrgenommen werden.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?
+
Die ersten 4 Wochen wird Pflegegeld weitergezahlt. Ab der 5. Woche entfällt es, weil die Pflege vom Krankenhaus übernommen wird.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
+
Nein — Pflegegeld ist vollständig steuerfrei, weder beim Pflegebedürftigen noch bei Angehörigen die es erhalten.