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Zuschuss & Förderung 2026

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Alle Pflegeleistungen 2026 im Überblick

Die Pflegekasse leistet mehrere unabhängige Zuschüsse — viele davon können kombiniert werden. Hier ein Überblick über alle wichtigen Leistungen, die bei 24h-Pflege zuhause relevant sind.

Pflegegeld

990 €/Monat (PG 5)

Direktzahlung an die Familie — für Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen. Auch bei 24h-Betreuungskraft kombinierbar, wenn Angehörige Hauptpflegepersonen bleiben.

Ab Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

Für alle Pflegegrade: 131 €/Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Nicht kombinierbar, aber separat zur anderen Förderung.

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbudget (ab Juli 2025)

3.539 €/Jahr

Zusammenführung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbudget — z.B. für Vertretungskräfte im Urlaub der Betreuungskraft.

Ab Pflegegrad 2

Steuerabzug

bis 4.000 €/Jahr

20 % der Pflegekosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG) — max. 4.000 €/Jahr Ersparnis, also ca. 333 €/Monat.

Ab Alle Pflegegrade

Pflegehilfsmittel

42 €/Monat

Monatliches Budget für Verbrauchsmaterialien: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz u.ä. Direkt von der Pflegekasse bezuschusst.

Ab Pflegegrad 1

Wohnraumanpassung

bis 4.180 €/Maßnahme

Einmaliger Zuschuss für barrierefreien Umbau: Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung. Pro Maßnahme, mehrfach nutzbar.

Ab Pflegegrad 1

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Förderung

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?+

Pflegegeld erhalten Sie als Direktzahlung — wenn Angehörige oder Privatpersonen pflegen. Sachleistungen gehen direkt an zugelassene Pflegedienste. Bei einer 24h-Betreuungskraft kombinieren viele Familien Pflegegeld (Angehörige bleiben Hauptpflegeperson) mit den privaten Betreuungsleistungen.

Was ändert sich beim Entlastungsbudget ab Juli 2025?+

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr ab PG 2) zusammengeführt. Das Budget kann flexibel auf beide Leistungen aufgeteilt werden.

Kann ich Pflegegeld und eine 24h-Betreuungskraft gleichzeitig haben?+

Ja. Das Pflegegeld wird weiter ausgezahlt, solange Angehörige als Hauptpflegepersonen bei der Pflegekasse anerkannt sind. Die 24h-Betreuungskraft übernimmt Alltagsbegleitung und Betreuung.

Wie viel Steuern kann ich für Pflegekosten absetzen?+

20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG) — maximal 4.000 €/Jahr, also ca. 333 €/Monat.

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