6 Min Lesezeit · Apr. 2026

Vorsorgevollmacht erstellen — Anleitung, Inhalt & Kosten

Eine Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Dokument für den Pflegefall — und wird von den meisten Menschen zu spät erstellt. Wer eine Pflegesituation organisiert ohne gültige Vollmacht, verliert wertvolle Wochen durch gerichtliche Betreuungsverfahren. Erstellen dauert einen Nachmittag — und gilt ein Leben lang.

Auf einen Blick

  • Vorsorgevollmacht: Vertrauensperson entscheidet wenn man selbst nicht mehr kann
  • Kein Notar nötig für die meisten Bereiche — handschriftlich + Unterschrift reicht
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen
  • Ohne Vollmacht: Gericht muss Betreuer bestellen — dauert Wochen bis Monate
  • Für Pflege unverzichtbar: Pflegegrad beantragen, Verträge unterschreiben
  • Jederzeit widerrufbar — solange man geschäftsfähig ist

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument das einer selbst gewählten Vertrauensperson die Befugnis gibt, im Fall der eigenen Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit alle wichtigen Entscheidungen zu treffen — für Gesundheit, Finanzen und rechtliche Angelegenheiten.

Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand — nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder — automatisch für den Betroffenen entscheiden. Das Familiengericht muss dann einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Das dauert in der Praxis oft Wochen bis Monate und verursacht erheblichen bürokratischen und emotionalen Aufwand.

Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung

Die Vollmacht bevollmächtigt eine Privatperson direkt. Die Betreuungsverfügung sagt dem Gericht wen es als gesetzlichen Betreuer bestellen soll — weniger direkt und effektiv.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen für konkrete Behandlungssituationen. Die Vorsorgevollmacht benennt wer diese Entscheidungen treffen darf. Beide Dokumente ergänzen sich.

Was muss in die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht sollte alle Lebensbereiche abdecken in denen Entscheidungen anfallen könnten. Die wichtigsten Bereiche:

Gesundheit und Pflege

Einwilligung in medizinische Behandlungen, Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen (in Kombination mit Patientenverfügung), Wahl des Pflegeheims oder der häuslichen Pflege, Pflegevertrag unterschreiben.

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidung wo der Betroffene lebt — zuhause, im Pflegeheim, in der eigenen Wohnung mit Betreuung.

Vermögensverwaltung

Bankkonten führen, Rechnungen bezahlen, Steuererklärung einreichen, Verträge unterschreiben, Immobilien verwalten.

Behörden und Ämter

Post entgegennehmen, Behördenkommunikation führen, Kranken- und Pflegekasse kontaktieren.

Vorsorgevollmacht erstellen — Schritt für Schritt

  1. 1

    Vorlage besorgen

    Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenlose Musterdokumente an (bmj.de). Alternativ: Anwalt oder Notar für individuelle Gestaltung hinzuziehen.

  2. 2

    Vertrauensperson bestimmen

    Wen vertraue ich? Wer ist bereit das zu übernehmen? Das Gespräch mit der Person vorab führen — Vollmacht niemals überraschend ausstellen.

  3. 3

    Dokument ausfüllen und unterschreiben

    Vollständig ausfüllen, Datum eintragen und eigenhändig unterschreiben. Bei gedrucktem Dokument reicht die Unterschrift. Handschriftliche Vollmachten können vollständig handgeschrieben sein.

  4. 4

    Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren

    Bundesnotarkammer.de → Zentrales Vorsorgeregister. Kostenpflichtig (ca. 15 €) aber empfohlen: So kann die Vollmacht im Notfall schnell gefunden werden.

  5. 5

    Original sicher aufbewahren und Kopien verteilen

    Original an einem sicheren Ort. Kopie beim Bevollmächtigten. Kopie beim Hausarzt. Kopie beim Notar wenn notariell beglaubigt.

Notariell oder nicht — was ist nötig?

FormWann ausreichendKosten
Einfache UnterschriftFür die meisten Bereiche — Pflege, Gesundheit, BehördenKostenlos
Notarielle BeglaubigungViele Banken fordern das für KontovollmachtCa. 70 €
Notarielle BeurkundungPflicht für ImmobiliengeschäfteCa. 150–500 € je nach Wert

Bedeutung für die Pflege-Organisation

Wer Pflege organisiert — ob 24h-Pflege oder Pflegeheim — braucht eine gültige Vollmacht. Ohne sie kann niemand für den Pflegebedürftigen unterschreiben oder entscheiden.

Pflegegrad beantragen

Mit Vollmacht kann der Bevollmächtigte den Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen. Ohne Vollmacht — oder vor gerichtlicher Betreuerbestellung — ist das nicht möglich.

Pflegevertrag mit Primundus unterschreiben

Der Betreuungsvertrag muss von einer handlungsfähigen Person unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte kann das sofort tun.

Medizinische Entscheidungen

Einwilligung in Operationen, Ablehnung von Behandlungen, Entlassung aus dem Krankenhaus — all das erfordert die Unterschrift des Bevollmächtigten.

→ Weitere wichtige Dokumente: Patientenverfügung aufsetzen · Pflegevertrag aufsetzen

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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Ein Dokument das einer Vertrauensperson erlaubt, bei eigener Geschäftsunfähigkeit alle wichtigen Entscheidungen zu treffen — medizinisch, finanziell, rechtlich. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

+

Nein — für Pflege, Gesundheit und Behörden reicht eine Unterschrift. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute eine notarielle Beglaubigung (ca. 70 €). Für Immobiliengeschäfte ist Beurkundung Pflicht.

Warum ist die Vollmacht für die Pflege wichtig?

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Mit Vollmacht kann der Bevollmächtigte sofort Pflegegrad beantragen, Verträge unterschreiben und medizinische Entscheidungen treffen. Ohne Vollmacht dauert ein gerichtliches Betreuungsverfahren Wochen bis Monate.

Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

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Ja — jederzeit, solange man geschäftsfähig ist. Das Original zurückfordern und eine schriftliche Widerrufserklärung ausstellen. Im Zentralen Vorsorgeregister ggf. löschen lassen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

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Selbst erstellt: kostenlos (Vorlage vom Bundesministerium der Justiz). Notarielle Beglaubigung: ca. 70 €. Notarielle Beurkundung: ca. 150–500 €. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister: ca. 15 €.