7 Min Lesezeit · Apr. 2026

Pflegekraft legal beschäftigen — die 3 Wege

Es gibt drei Wege eine Pflegekraft zu beschäftigen — nur zwei davon sind legal, einer ist eindeutig empfehlenswert. Das Entsendemodell über eine Agentur ist der rechtssicherste, unkomplizierteste und meistgenutzte Weg. Scheinselbstständigkeit dagegen ist strafbar und kostet im Ernstfall tausende Euro.

Auf einen Blick

  • Entsendemodell: Empfohlen — Kraft ist im EU-Heimatland angestellt, A1-Bescheinigung
  • Direktanstellung: Legal, aber hoher Aufwand für die Familie als Arbeitgeberin
  • Scheinselbstständigkeit: Illegal — Nachzahlungen Sozialabgaben + Bußgelder
  • A1-Bescheinigung: Muss immer vorliegen — belegt legale EU-Entsendung
  • Mindestlohn: Auch für entsandte EU-Kräfte gilt der deutsche Mindestlohn
  • Primundus: Ausschließlich Entsendemodell — vollständige Rechtssicherheit

Die 3 Beschäftigungsmodelle im Überblick

Für Familien die eine 24h-Betreuungskraft suchen, gibt es drei Modelle. Sie unterscheiden sich in Rechtssicherheit, Aufwand und Kosten erheblich.

ModellRechtssicherheitAufwand FamilieEmpfehlung
Entsendemodell✓ VollständigGering★ Empfohlen
Direktanstellung✓ LegalHochMöglich
Scheinselbstständigkeit✗ Illegal✗ Verboten

Entsendemodell — der rechtssichere Weg

Beim Entsendemodell ist die Pflegekraft bei einem Unternehmen in ihrem EU-Heimatland (z.B. Polen, Bulgarien, Rumänien) angestellt. Sie wird für typischerweise 6–8 Wochen nach Deutschland entsandt — mit A1-Bescheinigung als EU-rechtlichem Absicherungsdokument. Die Familie schließt einen Vertrag mit der deutschen Vermittlungsagentur.

Für die Familie

Kein eigenes Arbeitsverhältnis mit der Kraft. Keine deutschen Lohnabrechnungen. Keine Sozialversicherungspflichten in Deutschland. Klare Vertragspartnerschaft mit der Agentur — bei Problemen ist die Agentur der Ansprechpartner.

Für die Betreuungskraft

Angestellt im Heimatland mit allen Sozialversicherungsleistungen. A1-Bescheinigung sichert legalen Status in Deutschland. Regelmäßiger Wechsel alle 6–8 Wochen ermöglicht Rückkehr zur Familie.

Für die Rechtssicherheit

Vollständig konform mit EU-Recht und deutschem Arbeitsrecht. Mindestlohn gilt auch für entsandte Kräfte. Bei Kontrolle durch Zoll oder Finanzkontrolle Schwarzarbeit: A1-Bescheinigung sofort vorzeigen.

→ Pflegekraft aus Polen im Entsendemodell: Pflegekraft aus Polen — legal & sicher

Direktanstellung — legal aber aufwendig

Die Familie stellt die Betreuungskraft selbst als Arbeitgeberin an. Das ist rechtlich eindeutig — bedeutet aber erheblichen Aufwand.

Was die Familie übernimmt

Lohnabrechnung jeden Monat, Anmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigung nach Arbeitsrecht, Suche nach Urlaubsvertretung.

Wann sinnvoll

Wenn eine langfristige Beziehung mit einer bestimmten Kraft angestrebt wird und die Familie bereit ist, Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Oder wenn kein Entsendemodell verfügbar ist.

Was zu beachten ist

Mindestlohn gilt. Arbeitszeitgesetz gilt — max. 8 Stunden täglich reguläre Arbeitszeit, Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Wohn- und Verpflegungsleistungen können angerechnet werden.

Scheinselbstständigkeit — das größte Risiko

Scheinselbstständigkeit liegt vor wenn eine Pflegekraft formal als Selbstständige bezeichnet wird, tatsächlich aber weisungsgebunden, dauerhaft und ausschließlich in einem Haushalt tätig ist. Das ist keine Grauzone — es ist eindeutig illegal.

Was Scheinselbstständigkeit konkret kostet

Nachzahlung SozialabgabenArbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der letzten 4 Jahre
BußgelderBis zu 500.000 € bei gewerbsmäßiger Scheinselbstständigkeit
StrafverfolgungVorenthalten von Sozialabgaben ist ein Straftatbestand
Rückwirkende LohnfortzahlungUrlaub, Krankheit, Mutterschutz rückwirkend nachzuzahlen

Anzeichen für Scheinselbstständigkeit die Behörden prüfen: Die Kraft hat nur einen Auftraggeber. Sie ist in die Haushaltsorganisation vollständig eingebunden. Sie hat keine eigenen Betriebsmittel. Sie kann ihre Arbeitszeit nicht frei gestalten.

→ Mehr zum Thema: Scheinselbstständigkeit vermeiden — alle Risiken

Die A1-Bescheinigung — was sie bedeutet

Die A1-Bescheinigung ist das zentrale Dokument im Entsendemodell. Sie wird vom Arbeitgeber im Heimatland ausgestellt und belegt: Diese Person ist in ihrem Heimatland sozialversichert und darf deshalb in Deutschland ohne zusätzliche Sozialabgaben tätig sein.

Wer stellt sie aus?

Der Arbeitgeber im Heimatland — also das polnische, bulgarische oder rumänische Pflegeunternehmen — beantragt sie bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde.

Was sie belegt

Sozialversicherungspflicht im Heimatland. Dass in Deutschland keine doppelten Sozialabgaben anfallen. Dass die Entsendung zeitlich begrenzt ist (max. 24 Monate).

Was bei Kontrolle passiert

Bei Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss die A1-Bescheinigung sofort vorgezeigt werden können. Fehlt sie, können Bußgelder verhängt werden — auch gegen die Familie als Auftraggeber.

→ Vertragsgestaltung: Pflegevertrag aufsetzen — was muss rein?

Häufige Fragen zur legalen Beschäftigung

Wie kann ich eine Pflegekraft legal beschäftigen?

+

Drei Wege: Entsendemodell über Agentur (empfohlen, kein eigenes Arbeitsverhältnis), Direktanstellung (legal, aber hoher Aufwand), oder angemeldete Selbstständigkeit (nur wenn echte unternehmerische Freiheit besteht). Scheinselbstständigkeit ist illegal.

Was ist das Entsendemodell?

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Die Pflegekraft ist bei einem EU-Unternehmen angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Die Familie hat Vertrag mit der Agentur — kein eigenes Arbeitsverhältnis, keine deutschen Sozialabgaben.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

+

Wenn eine Pflegekraft formal als Selbstständige gilt, aber faktisch weisungsgebunden dauerhaft in einem Haushalt arbeitet. Folge: Nachzahlung aller Sozialabgaben der letzten 4 Jahre plus Bußgelder.

Was ist die A1-Bescheinigung?

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EU-Dokument das belegt, dass die Pflegekraft im Heimatland sozialversichert ist. Muss bei der Kraft immer vorliegen. Bei Kontrolle sofort vorzeigen. Fehlt sie, drohen Bußgelder.

Gilt der Mindestlohn auch für Pflegekräfte aus Polen?

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Ja — der deutsche Mindestlohn gilt für alle in Deutschland tätigen Personen, auch für entsandte EU-Kräfte. Beim Entsendemodell stellt das Heimatunternehmen sicher dass Mindestlohn und Arbeitszeitrecht eingehalten werden.