5 Min Lesezeit · Apr. 2026

Pflegesachleistungen 2026 — Beträge, Anspruch & Nutzung

Pflegesachleistungen sind Kassengelder die direkt an ambulante Pflegedienste fließen — nicht an die Familie. Sie betragen 796 Euro (PG 2) bis 2.299 Euro (PG 5) pro Monat. Wer Sachleistungen nicht vollständig nutzt, bekommt anteiliges Pflegegeld — die Kombinationsleistung.

Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad

Pflegegrad 1Kein Anspruch auf Sachleistungen
Pflegegrad 2796 €/MonatFür ambulante Pflegedienste
Pflegegrad 31.497 €/MonatFür ambulante Pflegedienste
Pflegegrad 41.859 €/MonatFür ambulante Pflegedienste
Pflegegrad 52.299 €/MonatFür ambulante Pflegedienste

Stand 2026 · Identisch zu 2025

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) sind Kassengelder die nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden — sondern direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Die Kasse bezahlt den Dienst im Rahmen des monatlichen Budgets.

Im Unterschied zum Pflegegeld: Pflegegeld wird frei ausgezahlt (für private Betreuung durch Angehörige). Sachleistungen können nur für zugelassene Pflegedienste genutzt werden.

Wofür können Pflegesachleistungen genutzt werden?

✓ Körperpflege durch Pflegedienst

Waschen, Anziehen, Zahnpflege, Rasieren — durch Fachkräfte des ambulanten Pflegedienstes.

✓ Mobilisierung & Lagerung

Transfer aus dem Bett, Gehübungen, Lagerungswechsel zur Dekubitusprophylaxe.

✓ Behandlungspflege (SGB V)

Medikamentengabe, Verbandswechsel, Insulininjektionen — wird zusätzlich von der Krankenversicherung bezahlt.

✗ Nicht: Haushaltshilfe

Putzen, Einkaufen, Kochen sind Sachleistungen nach SGB XI nicht zugeordnet — dafür gibt es den Entlastungsbetrag oder Kombinationsleistung.

✗ Nicht: Private Betreuung durch Angehörige

Sachleistungen können nur für zugelassene Dienste genutzt werden, nicht für die Arbeit von Angehörigen.

Pflegegeld + Sachleistungen kombinieren — Kombinationsleistung

Wer Sachleistungen nicht vollständig ausschöpft, bekommt für den ungenutzten Anteil anteiliges Pflegegeld — das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Rechenbeispiel — Kombinationsleistung PG 3

Sachleistungen PG 3:1.497 €/Monat
Genutzter Anteil:748 € (50 %)
Ungenutzter Anteil:50 %
Pflegegeld PG 3:599 €/Monat
Anteiliges Pflegegeld:299,50 € (50 % von 599 €)
Gesamtentlastung:748 € + 299,50 € = 1.047,50 €/Monat

→ Alle Kombinationen: Kombinationsleistung erklärt · Alle Zuschüsse 2026

Häufige Fragen

Was sind Pflegesachleistungen?

+

Kassengelder die direkt an zugelassene ambulante Pflegedienste gezahlt werden. 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4), 2.299 € (PG 5) pro Monat.

Kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

+

Ja — Kombinationsleistung: Genutzter Sachleistungsanteil + anteiliges Pflegegeld für den Rest. Beispiel: 50 % Sachleistungen = 50 % Pflegegeld.

Wer kann Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen?

+

Pflegebedürftige mit PG 2–5 die zu Hause von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. PG 1 hat keinen Sachleistungsanspruch.

Können Sachleistungen für eine 24h-Betreuungskraft genutzt werden?

+

Nur wenn die Betreuungskraft über einen zugelassenen Pflegedienst tätig ist. Bei der Primundus-Vermittlung im Entsendemodell werden stattdessen Pflegegeld und Entlastungsbudget genutzt.