5 Min Lesezeit · Apr. 2026
Kombinationsleistung Pflege — Pflegegeld & Sachleistungen kombinieren
Wer nicht alle Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt anteiliges Pflegegeld für den Rest — das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit lassen sich ambulanter Pflegedienst und private Betreuung durch Angehörige oder eine 24h-Kraft optimal kombinieren.
Die Grundformel
Nicht genutzte Sachleistungen × Pflegegeld = Anteiliges Pflegegeld
Wenn 60 % der Sachleistungen durch den Pflegedienst genutzt werden → verbleiben 40 % ungenutzt → 40 % des Pflegegeldes werden ausgezahlt.
Was ist die Kombinationsleistung?
Normalerweise schließen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gegenseitig aus: Entweder man wählt Pflegegeld (für private Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (für ambulante Pflegedienste). Die Kombinationsleistung erlaubt beides — anteilig.
Voraussetzung: Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und gibt an welcher Anteil der Sachleistungen genutzt wurde. Den Rest bekommt die pflegebedürftige Person als Pflegegeld.
Berechnung & Rechenbeispiele
Rechenbeispiel 1 — Pflegegrad 3, 50 % Sachleistungen
Rechenbeispiel 2 — Pflegegrad 4, 30 % Sachleistungen
Wann ist die Kombinationsleistung besonders sinnvoll?
Ambulanter Pflegedienst + Angehörigenpflege
Pflegedienst übernimmt z.B. Medikamentengabe und Grundpflege morgens — Angehörige pflegen den Rest. Die Sachleistungen für den Dienst + anteiliges Pflegegeld für die Angehörigen optimiert die Gesamtentlastung.
Ambulanter Pflegedienst + 24h-Betreuungskraft
Spezialisierter Pflegedienst für Behandlungspflege (Verbände, Injektionen) — 24h-Kraft für Grundpflege und Betreuung. Sachleistungen für den Dienst + Pflegegeld für die 24h-Kraft.
Sachleistungsrahmen wird nicht voll ausgeschöpft
Wenn der Pflegedienst günstiger als der Sachleistungsrahmen ist — Kombination holt das Maximum an Kassenzuschüssen heraus.
Wie man die Kombinationsleistung beantragt
Die Kombinationsleistung wird nicht separat beantragt — sie ergibt sich automatisch wenn ein ambulanter Pflegedienst die Sachleistungen nur teilweise ausschöpft.
- 1
Pflegekasse über Modell informieren
Mitteilen dass Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden sollen. Pflegekasse nimmt das zur Kenntnis.
- 2
Pflegedienst rechnet mit Pflegekasse ab
Der ambulante Pflegedienst reicht Rechnungen direkt bei der Pflegekasse ein und gibt den genutzten Sachleistungsanteil an.
- 3
Anteiliges Pflegegeld wird automatisch ausgezahlt
Die Pflegekasse berechnet den verbleibenden Anteil und zahlt das anteilige Pflegegeld aus.
→ Alle Kassenzuschüsse: Finanzierung der 24h-Pflege · Pflegesachleistungen erklärt · Pflegegeld 2026
Häufige Fragen
Was ist die Kombinationsleistung in der Pflege?
+
§38 SGB XI: Wenn nicht alle Sachleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden, bekommt man für den ungenutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Pflegedienst + private Pflege lassen sich so kombinieren.
Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?
+
Genutzter Sachleistungsanteil (%) → verbleibender Anteil in % × Pflegegeld = anteiliges Pflegegeld. Beispiel: 50 % Sachleistungen genutzt → 50 % Pflegegeld. Bei PG 3: 299,50 €/Monat.
Muss man die Kombinationsleistung separat beantragen?
+
Nein — sie ergibt sich automatisch wenn ein Pflegedienst nur Teile der Sachleistungen nutzt und der Pflegekasse den Anteil mitteilt.
Kann man Kombinationsleistung mit Entlastungsbetrag kombinieren?
+
Ja — Entlastungsbetrag (131 €/Monat) läuft immer zusätzlich, unabhängig von Pflegegeld und Sachleistungen.