5 Min Lesezeit · Apr. 2026

Kombinationsleistung Pflege — Pflegegeld & Sachleistungen kombinieren

Wer nicht alle Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt anteiliges Pflegegeld für den Rest — das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit lassen sich ambulanter Pflegedienst und private Betreuung durch Angehörige oder eine 24h-Kraft optimal kombinieren.

Die Grundformel

Nicht genutzte Sachleistungen × Pflegegeld = Anteiliges Pflegegeld

Wenn 60 % der Sachleistungen durch den Pflegedienst genutzt werden → verbleiben 40 % ungenutzt → 40 % des Pflegegeldes werden ausgezahlt.

Was ist die Kombinationsleistung?

Normalerweise schließen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gegenseitig aus: Entweder man wählt Pflegegeld (für private Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (für ambulante Pflegedienste). Die Kombinationsleistung erlaubt beides — anteilig.

Voraussetzung: Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und gibt an welcher Anteil der Sachleistungen genutzt wurde. Den Rest bekommt die pflegebedürftige Person als Pflegegeld.

Berechnung & Rechenbeispiele

Rechenbeispiel 1 — Pflegegrad 3, 50 % Sachleistungen

Sachleistungen PG 31.497 €/Monat
Genutzter Anteil (50 %)748,50 €
Ungenutzter Anteil50 %
Pflegegeld PG 3 (voll)599 €/Monat
Anteiliges Pflegegeld (50 %)299,50 €
Gesamtentlastung748,50 € + 299,50 € = 1.048 €/Monat

Rechenbeispiel 2 — Pflegegrad 4, 30 % Sachleistungen

Sachleistungen PG 41.859 €/Monat
Genutzter Anteil (30 %)557,70 €
Ungenutzter Anteil70 %
Pflegegeld PG 4 (voll)800 €/Monat
Anteiliges Pflegegeld (70 %)560 €
Gesamtentlastung557,70 € + 560 € = 1.117,70 €/Monat

Wann ist die Kombinationsleistung besonders sinnvoll?

Ambulanter Pflegedienst + Angehörigenpflege

Pflegedienst übernimmt z.B. Medikamentengabe und Grundpflege morgens — Angehörige pflegen den Rest. Die Sachleistungen für den Dienst + anteiliges Pflegegeld für die Angehörigen optimiert die Gesamtentlastung.

Ambulanter Pflegedienst + 24h-Betreuungskraft

Spezialisierter Pflegedienst für Behandlungspflege (Verbände, Injektionen) — 24h-Kraft für Grundpflege und Betreuung. Sachleistungen für den Dienst + Pflegegeld für die 24h-Kraft.

Sachleistungsrahmen wird nicht voll ausgeschöpft

Wenn der Pflegedienst günstiger als der Sachleistungsrahmen ist — Kombination holt das Maximum an Kassenzuschüssen heraus.

Wie man die Kombinationsleistung beantragt

Die Kombinationsleistung wird nicht separat beantragt — sie ergibt sich automatisch wenn ein ambulanter Pflegedienst die Sachleistungen nur teilweise ausschöpft.

  1. 1

    Pflegekasse über Modell informieren

    Mitteilen dass Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden sollen. Pflegekasse nimmt das zur Kenntnis.

  2. 2

    Pflegedienst rechnet mit Pflegekasse ab

    Der ambulante Pflegedienst reicht Rechnungen direkt bei der Pflegekasse ein und gibt den genutzten Sachleistungsanteil an.

  3. 3

    Anteiliges Pflegegeld wird automatisch ausgezahlt

    Die Pflegekasse berechnet den verbleibenden Anteil und zahlt das anteilige Pflegegeld aus.

→ Alle Kassenzuschüsse: Finanzierung der 24h-Pflege · Pflegesachleistungen erklärt · Pflegegeld 2026

Häufige Fragen

Was ist die Kombinationsleistung in der Pflege?

+

§38 SGB XI: Wenn nicht alle Sachleistungen durch einen Pflegedienst genutzt werden, bekommt man für den ungenutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Pflegedienst + private Pflege lassen sich so kombinieren.

Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?

+

Genutzter Sachleistungsanteil (%) → verbleibender Anteil in % × Pflegegeld = anteiliges Pflegegeld. Beispiel: 50 % Sachleistungen genutzt → 50 % Pflegegeld. Bei PG 3: 299,50 €/Monat.

Muss man die Kombinationsleistung separat beantragen?

+

Nein — sie ergibt sich automatisch wenn ein Pflegedienst nur Teile der Sachleistungen nutzt und der Pflegekasse den Anteil mitteilt.

Kann man Kombinationsleistung mit Entlastungsbetrag kombinieren?

+

Ja — Entlastungsbetrag (131 €/Monat) läuft immer zusätzlich, unabhängig von Pflegegeld und Sachleistungen.