6 Min Lesezeit · Apr. 2026

Verhinderungspflege 2026 — das neue Entlastungsbudget

Seit 1. Juli 2025 gibt es keine eigenständige Verhinderungspflege mehr. Sie wurde mit der Kurzzeitpflege zum gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr zusammengefasst. 2026 ist das erste volle Jahr ohne Übergangsregelungen — wer das Budget nicht kennt, verschenkt bares Geld.

Das Entlastungsbudget 2026 auf einen Blick

Betrag:3.539 €/Jahr
Für wen:Pflegegrad 2 bis 5, häusliche Pflege
Wofür:Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinierbar
Vorpflegezeit:Entfällt — frühere 6-Monats-Pflicht abgeschafft
Max. pro Leistungsart:8 Wochen Verhinderungspflege · 8 Wochen Kurzzeitpflege
Pflegegeld während Nutzung:Wird zur Hälfte weitergezahlt
Verfallsfrist:31. Dezember — kein Übertrag ins Folgejahr möglich

Was ist das Entlastungsbudget? (früher: Verhinderungspflege)

Das Entlastungsbudget ist eine Jahresleistung der Pflegekasse die es Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen — ohne dass die Pflege unterbrochen wird. Es greift immer dann wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt oder Urlaub braucht.

Verhinderungspflege (Teil des Entlastungsbudgets)

Wenn die pflegende Person krank wird, Urlaub macht oder vorübergehend ausfällt. Eine andere Person — professionell oder privat — übernimmt die Pflege. Bezahlt wird aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget.

Kurzzeitpflege (Teil des Entlastungsbudgets)

Wenn der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird — z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in der Überbrückungszeit bis zur Betreuungskraft.

Was sich 2026 geändert hat

Die Reform zum 1. Juli 2025 hat die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege grundlegend vereinfacht. 2026 gilt erstmals für ein volles Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen.

Alt vs. Neu — was sich geändert hat

RegelungBis Juni 2025Ab Juli 2025 (gilt 2026)
BudgetVerhinderungspflege 1.685 € + Kurzzeitpflege 1.854 € getrenntGemeinsames Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr
Vorpflegezeit6 Monate Pflege durch Angehörige VoraussetzungEntfällt vollständig
FlexibilitätBudget nicht oder nur begrenzt übertragbarFrei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar
PflegegeldWurde während Verhinderungspflege halbiertWird zur Hälfte weitergezahlt (unverändert)
Verfallsfrist30. Juni des Folgejahres31. Dezember des gleichen Jahres

Wichtig: Neue Verfallsfrist beachten

Früher konnte nicht genutztes Budget bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Jetzt verfällt es am 31. Dezember. Wer das Budget nicht rechtzeitig einreicht, verliert es. Belege und Rechnungen also zeitnah bei der Pflegekasse einreichen.

Entlastungsbudget beantragen & nutzen

Das Entlastungsbudget muss nicht separat beantragt werden — es steht automatisch zur Verfügung wenn ein Pflegegrad 2–5 vorliegt. Man muss es nur abrufen.

  1. 1

    Pflegekasse informieren

    Mitteilen dass Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden soll. Die Pflegekasse bestätigt das verfügbare Budget.

  2. 2

    Vertretungspflege organisieren

    Professionellen Ersatz (z.B. ambulanten Pflegedienst) oder private Person (Angehörige, Nachbarn) für die Überbrückungszeit organisieren. Angehörige haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

  3. 3

    Rechnungen sammeln

    Alle Belege für Vertretungspflege aufbewahren. Bei Kurzzeitpflege: Heimrechnung. Bei Verhinderungspflege: Nachweis über die Vertretungskosten.

  4. 4

    Rechtzeitig einreichen

    Belege vor dem 31. Dezember bei der Pflegekasse einreichen. Kein Übertrag möglich — nicht genutztes Budget verfällt.

Mit 24h-Pflege kombinieren

Das Entlastungsbudget lässt sich mit einer 24h-Betreuungskraft von Primundus sinnvoll kombinieren — besonders in der Übergangsphase oder bei Wechseln.

Überbrückung bis zur Betreuungskraft

Wenn die erste Kraft noch nicht da ist oder ein Wechsel stattfindet — Kurzzeitpflege überbrückt aus dem Entlastungsbudget.

Urlaub für Angehörige

Auch wenn eine 24h-Kraft da ist: Wenn Angehörige als Hauptpflegeperson anerkannt sind und Urlaub brauchen, greift Verhinderungspflege aus dem Budget.

Kraftwechsel-Überbrückung

Beim Wechsel zwischen zwei Betreuungskräften (alle 6–8 Wochen) gibt es manchmal kurze Lücken — Kurzzeitpflege überbrückt diese nahtlos.

→ Alle Zuschüsse kombinieren: Finanzierung der 24h-Pflege — alle Zuschüsse 2026 · Pflegegeld 2026 — Beträge & Kombinationen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026

Was ist Verhinderungspflege 2026?

+

Seit Juli 2025 gibt es keine eigenständige Verhinderungspflege mehr. Sie wurde mit der Kurzzeitpflege zum gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 €/Jahr zusammengefasst. Das Budget gilt für PG 2–5 und ist flexibel für beide Leistungsarten nutzbar.

Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?

+

3.539 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2–5. Es fasst frühere Verhinderungspflege (bis 1.685 €) und Kurzzeitpflege (bis 1.854 €) zusammen. Vorpflegezeit entfällt. Verfällt am 31. Dezember.

Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?

+

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die frühere Voraussetzung von 6 Monaten häuslicher Pflege entfällt seit Juli 2025.

Verfällt das Entlastungsbudget am Jahresende?

+

Ja — nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht mehr möglich (früher bis 30. Juni). Belege rechtzeitig einreichen.

Wie wird Pflegegeld während des Entlastungsbudgets behandelt?

+

Das Pflegegeld wird während der Nutzung des Entlastungsbudgets zur Hälfte weitergezahlt — bei PG 3 also 299,50 €/Monat statt 599 €.

Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gleichzeitig nutzen?

+

Aus demselben Budget — ja, aber max. 8 Wochen je Leistungsart innerhalb eines Jahres. Das Budget kann also nicht gleichzeitig für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege des gleichen Zeitraums genutzt werden.