6 Min Lesezeit · Apr. 2026
Sozialhilfe bei Pflegebedarf — Hilfe zur Pflege beantragen
Wenn Rente, Ersparnisse und Pflegekasse-Leistungen die Pflegekosten nicht decken, greift die Hilfe zur Pflege nach §61 SGB XII. Das Sozialamt übernimmt den nicht gedeckten Teil. Und seit 2020 gilt: Kinder müssen erst dann für elterliche Pflegekosten aufkommen wenn ihr eigenes Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.
Wichtige Änderung seit 2020: Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) müssen Kinder erst dann Elternunterhalt für Pflegekosten zahlen wenn ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt. Darunter bleibt das Sozialamt beim Elternteil und fragt nicht bei den Kindern an.
Was ist Hilfe zur Pflege (§61 SGB XII)?
Hilfe zur Pflege ist eine nachrangige Sozialhilfeleistung — das heißt: Sie greift erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Die Reihenfolge:
- 1Rente und eigenes Einkommen des Pflegebedürftigen
- 2Pflegekasse-Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen)
- 3Vermögen des Pflegebedürftigen (mit Freibetrag)
- 4Unterhaltsansprüche gegen Kinder (nur über 100.000 €/Jahr)
- 5Dann erst: Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt
Das Sozialamt übernimmt dann die Differenz zwischen den verfügbaren Mitteln und den tatsächlichen Pflegekosten — in der Regel für Heimkosten oder anerkannte ambulante Pflegeleistungen.
Voraussetzungen & Vermögen
Einkommen
Das gesamte Einkommen des Pflegebedürftigen wird angerechnet (Rente, Zinsen, Mieteinnahmen). Ein kleiner Barbetrag (ca. 130 €/Monat) verbleibt für persönliche Bedürfnisse.
Vermögen
Vermögen über dem Schonbetrag wird eingesetzt. Schonvermögen: ca. 10.000 € für den Pflegebedürftigen. Das Elternhaus ist Schonvermögen wenn der Ehepartner noch darin wohnt oder es selbst bewohnt wird.
Selbst bewohntes Haus
Solange der Pflegebedürftige oder nahe Angehörige das Haus bewohnen, ist es Schonvermögen und wird nicht verwertet. Erst bei vollstationärer Pflege kann das Sozialamt nach dem Tod Ansprüche geltend machen.
Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich Anspruch auf Hilfe zur Pflege wenn die eigenen Mittel nicht reichen.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit Januar 2020) hat dies jedoch erheblich eingeschränkt:
| Situation | Pflicht der Kinder |
|---|---|
| Eigenes Jahreseinkommen des Kindes unter 100.000 € brutto | Kein Elternunterhalt — Sozialamt fragt nicht an |
| Eigenes Jahreseinkommen des Kindes über 100.000 € brutto | Elternunterhalt möglich — aber nur der über 100.000 € liegende Teil |
| Vermögen des Kindes | Wird grundsätzlich nicht angetastet (nur Einkommen wird geprüft) |
| Geschwister | Jedes Kind wird separat beurteilt — keine Solidarhaftung |
Antrag stellen — so geht es
- 1
Zuständiges Sozialamt ermitteln
Das Sozialamt am Wohnort des Pflegebedürftigen ist zuständig.
- 2
Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen
Formloser Antrag oder Antrag auf dem Formular des Sozialamts. Datum notieren — Leistungen gelten ab Antragsdatum.
- 3
Einkommens- und Vermögensnachweise vorlegen
Renten-, Konten- und Vermögensnachweise. Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit.
- 4
Pflegekasse-Bescheid vorlegen
Pflegegrad und Leistungsbescheid miteinreichen.
- 5
Sozialamt übernimmt Differenz
Das Sozialamt zahlt den Differenzbetrag direkt an den Leistungsanbieter.
Häufige Fragen
Was ist Hilfe zur Pflege?
+
Die Sozialhilfeleistung nach §61 SGB XII — greift wenn Rente, Vermögen und Pflegekasse nicht reichen. Das Sozialamt übernimmt den Differenzbetrag zwischen verfügbaren Mitteln und Pflegekosten.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
+
Nur wenn das eigene Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt (seit Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020). Darunter zahlen Kinder nichts — das Sozialamt trägt die Kosten.
Muss man das Haus verkaufen für die Pflege?
+
Nicht solange es selbst bewohnt wird oder nahe Angehörige darin wohnen — es ist Schonvermögen. Erst nach Tod des Pflegebedürftigen kann das Sozialamt beim Pflegeheim-Finanzierung Regressforderungen stellen.
Gilt Hilfe zur Pflege auch für 24h-Pflege zuhause?
+
In der Regel nicht — Hilfe zur Pflege wird meist für stationäre Pflegeheimkosten gewährt. Für häusliche 24h-Pflege empfiehlt sich zuerst alle Kassenzuschüsse und Steuervorteile auszuschöpfen.