Ratgeber · 5 Min Lesezeit · Aktualisiert April 2026
Pflegereform 2025 — alle wichtigen Änderungen im Überblick
Juli 2025: Die größte Pflegereform seit Jahren tritt in Kraft. Das neue Entlastungsbudget fasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Leistungsbeträge steigen. Was das für Familien bedeutet.
Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2025
Das neue Entlastungsbudget — was ist neu?
Bis Juni 2025 gab es getrennte Töpfe: Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr, ausbaubar auf 3.224 €) und Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr). Das war kompliziert und führte oft zu nicht genutzten Mitteln.
Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Entlastungsbudget: 3.539 €/Jahr — flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten, kein Umschichten mehr nötig. 2026 ist das erste volle Jahr ohne Übergangsregelungen.
Was das für Familien bedeutet
Für Familien mit 24h-Pflege: Der Entlastungsbetrag (131 €/Mo) läuft weiter. Das Entlastungsbudget kann für Auszeiten der Kraft (Verhinderungspflege) genutzt werden. Insgesamt mehr Flexibilität, weniger Bürokratie.
Häufige Fragen
Was hat sich durch die Pflegereform 2025 geändert?
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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) zusammengefasst. Leistungsbeträge für Pflegegeld und Sachleistungen stiegen.
Was ist das Entlastungsbudget 2026?
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3.539 €/Jahr für PG 2–5 — umfasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel und ohne starre Aufteilung.
Wann trat die Pflegereform in Kraft?
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Juli 2025. 2026 ist das erste volle Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen.