Ratgeber · 5 Min Lesezeit · Aktualisiert April 2026

Pflegereform 2025 — alle wichtigen Änderungen im Überblick

Juli 2025: Die größte Pflegereform seit Jahren tritt in Kraft. Das neue Entlastungsbudget fasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Leistungsbeträge steigen. Was das für Familien bedeutet.

Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2025

Entlastungsbudget: Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege zu einem Budget zusammengefasst
Entlastungsbudget 2026: 3.539 €/Jahr für PG 2–5
Entlastungsbetrag: weiterhin 131 €/Monat für alle PG 1–5
Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €
Sachleistungen: PG 2 = 796 €, PG 3 = 1.497 €, PG 4 = 1.859 €, PG 5 = 2.299 €

Das neue Entlastungsbudget — was ist neu?

Bis Juni 2025 gab es getrennte Töpfe: Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr, ausbaubar auf 3.224 €) und Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr). Das war kompliziert und führte oft zu nicht genutzten Mitteln.

Ab Juli 2025 gilt ein einheitliches Entlastungsbudget: 3.539 €/Jahr — flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten, kein Umschichten mehr nötig. 2026 ist das erste volle Jahr ohne Übergangsregelungen.

Was das für Familien bedeutet

Für Familien mit 24h-Pflege: Der Entlastungsbetrag (131 €/Mo) läuft weiter. Das Entlastungsbudget kann für Auszeiten der Kraft (Verhinderungspflege) genutzt werden. Insgesamt mehr Flexibilität, weniger Bürokratie.

Häufige Fragen

Was hat sich durch die Pflegereform 2025 geändert?

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) zusammengefasst. Leistungsbeträge für Pflegegeld und Sachleistungen stiegen.

Was ist das Entlastungsbudget 2026?

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3.539 €/Jahr für PG 2–5 — umfasst Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel und ohne starre Aufteilung.

Wann trat die Pflegereform in Kraft?

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Juli 2025. 2026 ist das erste volle Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen.