5 Min Lesezeit · Apr. 2026
Pflegegrad 1 — Leistungen & was möglich ist
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung und bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt keinen Pflegegeld-Anspruch — aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, Wohnraumanpassungsförderung und Pflegehilfsmittel. Wer zwischen PG 1 und 2 liegt, sollte die Begutachtung gut vorbereiten — die Unterschiede bei den Leistungen sind erheblich.
Auf einen Blick — Pflegegrad 1
- ✓Kein Pflegegeld bei PG 1 — nur Entlastungsbetrag 131 €/Monat
- ✓Entlastungsbetrag: zweckgebunden für anerkannte Betreuungsangebote
- ✓Wohnraumanpassung: bis 4.180 € je Maßnahme
- ✓Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat für Verbrauchsmittel
- ✓Voraussetzung: 12,5–26,9 Punkte im NBA-Verfahren
- ✓Kein Entlastungsbudget (Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) bei PG 1
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in mindestens einem Lebensbereich. Betroffene können die meisten Alltagsaktivitäten noch selbst bewältigen, benötigen aber in einzelnen Bereichen Unterstützung oder Beaufsichtigung.
Typische Situationen bei PG 1: Beginnendes Vergessen im Alter, leichte Mobilitätseinschränkungen die noch keine umfangreiche Pflege erfordern, Unterstützungsbedarf bei einzelnen Haushaltsaufgaben, leichte kognitive Beeinträchtigungen.
Wichtig: Kein Pflegegeld bei PG 1
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Der einzige monatliche Kassenbeitrag ist der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) — zweckgebunden, nicht frei verwendbar. Wer mehr Unterstützung braucht, sollte prüfen ob PG 2 realistisch ist.
Leistungen bei Pflegegrad 1 — 2026
| Pflegegeld | — | Kein Anspruch bei PG 1 |
| Pflegesachleistungen | — | Kein Anspruch bei PG 1 |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Für anerkannte Betreuungsangebote, zweckgebunden |
| Entlastungsbudget | — | Nur ab PG 2 |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat | Verbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme | Treppenlift, Haltegriffe, Badumbau |
| Beratungsanspruch | ✓ | Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI |
→ Entlastungsbetrag richtig nutzen: Entlastungsbetrag 2026 — 131 €/Monat
Voraussetzungen — wann wird PG 1 vergeben?
Pflegegrad 1 erfordert 12,5 bis 26,9 Punkte im NBA-Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
Mit 27 Punkten oder mehr erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 2 — das bedeutet Pflegegeld, Sachleistungen und das Entlastungsbudget. Der Unterschied von einem Punkt kann monatlich über 500 Euro Kassenzuschuss ausmachen. Eine gute Vorbereitung der Begutachtung ist deshalb besonders wichtig.
Beantragen & Begutachtung vorbereiten
Der Antrag läuft wie bei allen Pflegegraden über die Pflegekasse. Besonders bei PG 1 gilt: Gut vorbereiten — denn der Unterschied zu PG 2 entscheidet über hunderte Euro monatlich.
Pflegetagebuch führen
Auch bei geringem Hilfebedarf: 1–2 Wochen dokumentieren was täglich gebraucht wird. Scheinbar kleine Hilfen summieren sich und können den Ausschlag geben.
Nichts beschönigen
Besonders bei leichtem Pflegebedarf neigen Betroffene dazu zu minimieren. Alles was nicht ohne Hilfe oder mit erheblicher Anstrengung geht, gehört geschildert.
Vertrauensperson mitnehmen
Angehörige können Details ergänzen die der Pflegebedürftige vergisst oder aus Scham weglässt.
→ Alle Tipps: MD-Begutachtung vorbereiten — Checkliste & 7 Tipps · Pflegegrad beantragen
Wann wird Pflegegrad 2 sinnvoller?
Der Sprung von PG 1 zu PG 2 ist finanziell enorm. Bei PG 2 kommen Pflegegeld (347 €/Monat), Sachleistungen (796 €/Monat) und das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) dazu. Wer mit PG 1 eingestuft wurde, sollte prüfen ob eine Höherstufung realistisch ist.
Hilfebedarf hat zugenommen — neue Diagnosen oder Verschlechterungen
Die Begutachtung war schlecht vorbereitet — kein Pflegetagebuch, zu wenig geschildert
Demenz oder kognitive Einschränkungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt
Mehrere Lebensbereiche sind betroffen aber wurden einzeln als zu gering bewertet
→ Nächste Stufe: Pflegegrad 2 — Leistungen & Beträge · Widerspruch einlegen wenn Einstufung zu niedrig
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
+
131 € Entlastungsbetrag/Monat — kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, kein Entlastungsbudget. Dazu Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) und Wohnraumanpassungsförderung (bis 4.180 € je Maßnahme).
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1?
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12,5–26,9 Punkte im NBA-Begutachtungsverfahren. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in mindestens einem Lebensbereich. Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
Wie unterscheidet sich PG 1 von PG 2?
+
PG 1: nur 131 € Entlastungsbetrag. PG 2: zusätzlich 347 € Pflegegeld, 796 € Sachleistungen und 3.539 € Entlastungsbudget/Jahr. Der Unterschied ist finanziell erheblich.
Kann man von PG 1 auf PG 2 hochgestuft werden?
+
Ja — jederzeit wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat oder die erste Begutachtung nicht gut vorbereitet war. Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen.
Hat man bei PG 1 Anspruch auf 24h-Pflege?
+
Einen Rechtsanspruch auf Sachleistungen hat man ab PG 2. Bei PG 1 ist 24h-Pflege aber möglich — die Kosten müssen selbst getragen werden, nur der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für Betreuungsangebote genutzt werden.