6 Min Lesezeit · Apr. 2026
Pflege steuerlich absetzen 2026 — was geht & wie viel?
Pflegekosten sind steuerlich absetzbar — und das lohnt sich erheblich. Wer 24h-Pflege nutzt, kann 20 % der jährlichen Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen — maximal 4.000 Euro pro Jahr. Bei typischen Primundus-Kosten von 2.700 €/Monat sind das die volle Maximalersparnis von 4.000 Euro jährlich.
Auf einen Blick
- ✓Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten, max. 4.000 € Steuerersparnis/Jahr
- ✓Wird direkt von der Steuerschuld abgezogen — kein Abzug vom Einkommen
- ✓Maximum bei Pflegekosten von 20.000 €/Jahr erreicht
- ✓Zusätzlich: Außergewöhnliche Belastungen für nicht erstattete Pflegekosten möglich
- ✓Voraussetzung: Überweisung (kein Barzahlung) + Rechnung aufbewahren
- ✓Eintrag: Anlage V der Einkommensteuererklärung
Was steuerlich absetzbar ist
Es gibt zwei verschiedene Wege Pflegekosten steuerlich geltend zu machen — sie können in bestimmten Fällen auch kombiniert werden.
§ 35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen (empfohlen)
20 % der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehen. Maximum: 4.000 €/Jahr Steuerersparnis (bei 20.000 €/Jahr Kosten). Gilt für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige die im gleichen Haushalt leben.
§ 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen
Nicht erstattete Pflegekosten die über eine zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Die Schwelle hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Sinnvoll wenn die Kosten sehr hoch sind und § 35a bereits ausgeschöpft ist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen — der wichtigste Weg
§ 35a EStG ist der Steuerklassiker für Pflegekosten. Er lohnt sich in den meisten Fällen mehr als außergewöhnliche Belastungen — weil der Abzug direkt von der Steuerschuld erfolgt, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Was unter § 35a fällt — haushaltsnahe Pflegeleistungen
| 24h-Betreuungskraft (Agentur) | ✓ Absetzbar | Anteil der Betreuungskosten der im Haushalt anfällt |
| Ambulanter Pflegedienst | ✓ Absetzbar | Lohnkosten des Dienstes im Haushalt |
| Haushaltshilfe / Putzdienst | ✓ Absetzbar | Bis zu 4.000 € eigenes Budget nach § 35a |
| Heimunterbringung (Pflegeheim) | ✓ Teilweise | Nur der auf haushaltsnahe Leistungen entfallende Anteil |
| Medikamente | ✗ Nicht absetzbar | Unter § 35a nicht anrechenbar |
| Hilfsmittel (Rollstuhl, Pflegebett) | ✗ Nicht absetzbar | Ggf. als außergewöhnliche Belastung |
Voraussetzungen für § 35a: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung), und eine Rechnung muss vorliegen. Belege 10 Jahre aufbewahren.
Außergewöhnliche Belastungen — zusätzlich möglich
Wenn die Pflegekosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Sinnvoll bei: sehr hohen nicht erstatteten Pflegekosten, Pflegehilfsmitteln, Heimunterbringungskosten die nicht unter § 35a fallen. Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € (PG 4–5 oder Merkzeichen "H"), 600 € (PG 2–3) — ohne Einzelnachweise für Angehörige.
Rechenbeispiel 2026 — wie viel spart man?
Steuerersparnis bei 24h-Pflege — Primundus 2026
| Betreuungskosten/Monat | 2.700 € | Primundus Richtwert PG 3 |
| Jahreskosten | 32.400 € | 12 × 2.700 € |
| Absetzbar (20 %) | 6.480 € | 20 % von 32.400 € |
| Gesetzliches Maximum | 4.000 € | § 35a EStG Obergrenze |
| Tatsächliche Steuerersparnis | 4.000 €/Jahr | Maximum ausgeschöpft |
| Monatliche Ersparnis | ≈ 333 €/Monat | 4.000 € / 12 Monate |
So wird es in der Steuererklärung eingetragen
- 1
Belege sammeln
Alle Rechnungen von Primundus/dem Pflegedienst plus Überweisungsbelege des Jahres. Keine Barzahlungen — nur Überweisungen sind absetzbar.
- 2
Anlage V ausfüllen
In der Einkommensteuererklärung: Anlage V "Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort die Gesamtsumme der Pflegekosten eintragen — das Finanzamt berechnet automatisch 20 %, max. 4.000 €.
- 3
Belege aufbewahren
Rechnungen und Überweisungsbelege 10 Jahre aufbewahren — das Finanzamt kann sie anfordern. Digitale Kopien ausreichend.
- 4
Steuerberater hinzuziehen
Bei hohen Pflegekosten und möglicher Kombination mit außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich ein Steuerberater — um das Maximum herauszuholen.
→ Alle Finanzierungsmöglichkeiten: Finanzierung der 24h-Pflege — alle Zuschüsse 2026 · Eigenanteil senken — alle Möglichkeiten
Häufige Fragen zum Steuerabzug
Wie viel Pflege kann man von der Steuer absetzen?
+
20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen (§ 35a EStG), maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld — das ist besonders wertvoll.
Kann man 24h-Pflege von der Steuer absetzen?
+
Ja — 24h-Pflegekosten bei Primundus sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. 20 % der Jahreskosten, max. 4.000 € Steuerersparnis. Eintrag in Anlage V der Steuererklärung.
Müssen Pflegekosten per Überweisung bezahlt werden?
+
Ja — Barzahlungen sind nicht absetzbar. Nur Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gelten. Überweisungsbelege und Rechnungen aufbewahren.
Können Angehörige Pflegekosten absetzen?
+
Wenn Angehörige die Pflegekosten für eine pflegebedürftige Person tragen und diese nicht selbst tragen kann, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — über die zumutbare Eigenbelastung hinaus.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
+
1.800 €/Jahr (PG 4–5 oder Merkzeichen "H") bzw. 600 €/Jahr (PG 2–3) für pflegende Angehörige — ohne Einzelnachweise. Wird in der Steuererklärung des pflegenden Angehörigen eingetragen.