6 Min Lesezeit · Apr. 2026

Pflege steuerlich absetzen 2026 — was geht & wie viel?

Pflegekosten sind steuerlich absetzbar — und das lohnt sich erheblich. Wer 24h-Pflege nutzt, kann 20 % der jährlichen Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen — maximal 4.000 Euro pro Jahr. Bei typischen Primundus-Kosten von 2.700 €/Monat sind das die volle Maximalersparnis von 4.000 Euro jährlich.

Auf einen Blick

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten, max. 4.000 € Steuerersparnis/Jahr
  • Wird direkt von der Steuerschuld abgezogen — kein Abzug vom Einkommen
  • Maximum bei Pflegekosten von 20.000 €/Jahr erreicht
  • Zusätzlich: Außergewöhnliche Belastungen für nicht erstattete Pflegekosten möglich
  • Voraussetzung: Überweisung (kein Barzahlung) + Rechnung aufbewahren
  • Eintrag: Anlage V der Einkommensteuererklärung

Was steuerlich absetzbar ist

Es gibt zwei verschiedene Wege Pflegekosten steuerlich geltend zu machen — sie können in bestimmten Fällen auch kombiniert werden.

§ 35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen (empfohlen)

20 % der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehen. Maximum: 4.000 €/Jahr Steuerersparnis (bei 20.000 €/Jahr Kosten). Gilt für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige die im gleichen Haushalt leben.

§ 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen

Nicht erstattete Pflegekosten die über eine zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Die Schwelle hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Sinnvoll wenn die Kosten sehr hoch sind und § 35a bereits ausgeschöpft ist.

Haushaltsnahe Dienstleistungen — der wichtigste Weg

§ 35a EStG ist der Steuerklassiker für Pflegekosten. Er lohnt sich in den meisten Fällen mehr als außergewöhnliche Belastungen — weil der Abzug direkt von der Steuerschuld erfolgt, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Was unter § 35a fällt — haushaltsnahe Pflegeleistungen

24h-Betreuungskraft (Agentur)✓ AbsetzbarAnteil der Betreuungskosten der im Haushalt anfällt
Ambulanter Pflegedienst✓ AbsetzbarLohnkosten des Dienstes im Haushalt
Haushaltshilfe / Putzdienst✓ AbsetzbarBis zu 4.000 € eigenes Budget nach § 35a
Heimunterbringung (Pflegeheim)✓ TeilweiseNur der auf haushaltsnahe Leistungen entfallende Anteil
Medikamente✗ Nicht absetzbarUnter § 35a nicht anrechenbar
Hilfsmittel (Rollstuhl, Pflegebett)✗ Nicht absetzbarGgf. als außergewöhnliche Belastung

Voraussetzungen für § 35a: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung), und eine Rechnung muss vorliegen. Belege 10 Jahre aufbewahren.

Außergewöhnliche Belastungen — zusätzlich möglich

Wenn die Pflegekosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Sinnvoll bei: sehr hohen nicht erstatteten Pflegekosten, Pflegehilfsmitteln, Heimunterbringungskosten die nicht unter § 35a fallen. Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € (PG 4–5 oder Merkzeichen "H"), 600 € (PG 2–3) — ohne Einzelnachweise für Angehörige.

Rechenbeispiel 2026 — wie viel spart man?

Steuerersparnis bei 24h-Pflege — Primundus 2026

Betreuungskosten/Monat2.700 €Primundus Richtwert PG 3
Jahreskosten32.400 €12 × 2.700 €
Absetzbar (20 %)6.480 €20 % von 32.400 €
Gesetzliches Maximum4.000 €§ 35a EStG Obergrenze
Tatsächliche Steuerersparnis4.000 €/JahrMaximum ausgeschöpft
Monatliche Ersparnis≈ 333 €/Monat4.000 € / 12 Monate

So wird es in der Steuererklärung eingetragen

  1. 1

    Belege sammeln

    Alle Rechnungen von Primundus/dem Pflegedienst plus Überweisungsbelege des Jahres. Keine Barzahlungen — nur Überweisungen sind absetzbar.

  2. 2

    Anlage V ausfüllen

    In der Einkommensteuererklärung: Anlage V "Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort die Gesamtsumme der Pflegekosten eintragen — das Finanzamt berechnet automatisch 20 %, max. 4.000 €.

  3. 3

    Belege aufbewahren

    Rechnungen und Überweisungsbelege 10 Jahre aufbewahren — das Finanzamt kann sie anfordern. Digitale Kopien ausreichend.

  4. 4

    Steuerberater hinzuziehen

    Bei hohen Pflegekosten und möglicher Kombination mit außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich ein Steuerberater — um das Maximum herauszuholen.

→ Alle Finanzierungsmöglichkeiten: Finanzierung der 24h-Pflege — alle Zuschüsse 2026 · Eigenanteil senken — alle Möglichkeiten

Häufige Fragen zum Steuerabzug

Wie viel Pflege kann man von der Steuer absetzen?

+

20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen (§ 35a EStG), maximal 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld — das ist besonders wertvoll.

Kann man 24h-Pflege von der Steuer absetzen?

+

Ja — 24h-Pflegekosten bei Primundus sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. 20 % der Jahreskosten, max. 4.000 € Steuerersparnis. Eintrag in Anlage V der Steuererklärung.

Müssen Pflegekosten per Überweisung bezahlt werden?

+

Ja — Barzahlungen sind nicht absetzbar. Nur Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gelten. Überweisungsbelege und Rechnungen aufbewahren.

Können Angehörige Pflegekosten absetzen?

+

Wenn Angehörige die Pflegekosten für eine pflegebedürftige Person tragen und diese nicht selbst tragen kann, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — über die zumutbare Eigenbelastung hinaus.

Was ist der Pflege-Pauschbetrag?

+

1.800 €/Jahr (PG 4–5 oder Merkzeichen "H") bzw. 600 €/Jahr (PG 2–3) für pflegende Angehörige — ohne Einzelnachweise. Wird in der Steuererklärung des pflegenden Angehörigen eingetragen.