Darunter versteht man die Pflege bzw. Betreuung einer bedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft. Dabei wohnt die Pflegekraft mit der zu pflegenden oder betreuenden Person in einem Haushalt und kümmert sich je nach Bedarf um die folgenden Tätigkeitsfelder:
Da die polnische Pflegekraft rund um die Uhr Teil des gemeinsamen Haushalts ist und neben den klassischen Aufgaben der Seniorenbetreuung auch Tätigkeiten einer Pflegeassistenz im Bereich der Grundpflege erbringt, hat sich der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ etabliert. Das entspricht aber nicht den tatsächlich vereinbarten Arbeitszeiten, die pro Tag nicht mehr als acht bis maximal 10 Stunden betragen. Hinzu kommen fest geregelte freie Tage und Urlaubszeiten. Bei einer tatsächlich erforderlichen „24-Stunden-Pflege“ müssen sich also mehrere Personen täglich bei der Betreuung abwechseln, wovon aus Kostengründen allerdings nur selten Gebrauch gemacht wird.
Aufgrund des etablierten Sprachgebrauchs verwenden wir bei PRIMUNDUS ebenfalls den Begriff der „24-Stunden-Pflege“, setzen ihn aber jeweils in Anführungszeichen.
Übrigens: Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) werden nicht erbracht. Diese werden in der Regel nach separater Beauftragung von einem ambulanten Pflegedient in Ihrer Region übernommen und über die Krankenkassen abgerechnet.