Unsere polnischen Pflegekräfte übernehmen sowohl die klassischen Aufgaben im Haushalt, der Seniorenbetreuung sowie Tätigkeiten einer Pflegeassistenz im Bereich der Grundpflege. Bei PRIMUNDUS umfasst das Leistungsspektrum konkret die folgenden 3 Bereiche:
Welche Leistungen beziehungsweise Arbeiten dabei jeweils im Einzelnen erbracht werden und Bestandteil Ihres Dienstleistungsvertrags mit PRIMUNDUS sind, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt. Oder Sie schauen sich dazu einfach unser Erklärvideo an.
Zu den PRIMUNDUS-Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören im Einzelnen:
Nicht enthalten sind dagegen beispielsweise Leistungen wie Gartenarbeiten, Fensterputzen, Ordnen und Reinigen von Kellerräumen oder auch das Reinigen von Gehwegen sowie deren Befreiung von Eis und Schnee.
Im Rahmen der alltäglichen Betreuung durch PRIMUNDUS sind im Einzelnen folgende Leistungen vorgesehen:
Zu den PRIMUNDUS-Leistungen der Grundpflege im Sinne §14, Abs. 4, Nr. 1-3, elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) gehören im Einzelnen:
Neben der Haushaltsführung, der Alltagsbetreuung und der Grundpflege sind in den meisten Fällen noch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlich, insbesondere, wenn die zu pflegende Person einen aktuellen Pflegegrad aufweist, der von der Pflegekasse nach medizinischer Prüfung festgestellt wurde.
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie einfache diagnostische Maßnahmen, beispielsweise Messen von Blutdruck oder des Blutzuckerspiegels, Blutentnahme, Medikamentengabe, Verbandwechsel oder Ähnliches dürfen nur von einem zugelassenen ambulanten Pflegedient erbracht werden. Dieser wird zusätzlich beauftragt. Nach Beantragung und Genehmigung können die Kosten in der Regel über die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen abgerechnet werden.
Wichtig zu wissen: PRIMUNDUS übernimmt keine Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V.