Der Monatsbetrag für Ihre „24-Stunden-Pflegekraft“ ergibt sich aus dem individuellem Unterstützungsbedarf der zu pflegenden Person, wie
Hinzu kommen Ihre Wünsche an die Pflegekraft, wie
Bei PRIMUNDUS starten Sie bereits ab 2.000 Euro im Monat. Darin enthalten sind Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und die Vergütung der Pflegekraft. Lediglich die An- und Abreisekosten sowie die Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung sind hier noch nicht erhalten.
Als Direktanbieter stehen neben unseren Patienten auch unsere Pflegekräfte an höchster Stelle. Deshalb investieren wir in ihre Aus- und Weiterbildung und bieten ihnen eine faire Bezahlung und attraktive Sozialleistungen.
Die "24-Stunden-Pflege" wird von den gesetzlichen oder privaten Pflegekassen nicht direkt bezuschusst. Die Pflegeperson hat aber die Möglichkeit, dass je nach Pflegegrad zur Verfügung stehende, gesetzliche monatliche Pflegegeld für die "24-Stunden-Pflege" zu nutzen. In der Höhe gestaffelt nach den Pflegegraden 2-5 lassen sich so die laufenden monatlichen Kosten für die "24-Stunden-Pflege" entsprechend reduzieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine zusätzliche finanzielle, aber auch persönliche Entlastungsmöglichkeit für Angehörige bieten die zeitlich befristete Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In diesen Fällen kommt eine Pflegekraft ersatzweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit zum Einsatz. Das dafür vorgesehene maximale Budget von 1.612 Euro kann um 806 € des Kurzzeitpflege-Budgets aufgestockt werden, so dass insgesamt pro Jahr weitere 2.418 Euro an Entlastungsleistungen genutzt werden können.
Wichtig zu wissen: Zur Leistungsinanspruchnahme von Pflegegeld, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege müssen jeweils die Voraussetzungen des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) erfüllt sein. Diese werden auf persönlichen Antrag durch die Pflegekasse der Pflegeperson vorab geprüft und genehmigt.
Neben den Leistungen der Pflegekassen besteht im Rahmen der häuslichen Pflege im Alter die Möglichkeit, die jährliche Steuerlast durch die Angabe haushaltsnaher Dienstleistungen nach §35a Abs. 2 EStG um bis zu 4.000 Euro zu reduzieren. Dies gilt vor allem auch für altersbedingte Pflegekosten, wenn die Pflegeperson noch keinen Pflegegrad hat. Der tatsächliche steuerliche Entlastungsbetrag ergibt sich aus der Höhe des jährlichen Einkommens. Nähere Informationen zu den Steuervorteilen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.
Die folgende monatliche Beispielrechnung basiert auf einer Pflegeperson mit Pflegegrad 3, mindestens rollatorfähiger Mobilität und maximal einem Nachteinsatz
Sie haben besondere Ansprüche an eine Pflegekraft oder in der Vergangenheit einmal schlechte Erfahrungen gemacht? Als Direktanbieter bieten wir Ihnen gerne eine Auswahl unserer besten und erfahrensten Pflegekräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen, ausgezeichneten Referenzen sowie unsere umfangreichen Garantien in puncto Qualität, Sicherheit und Service. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne!