Der Begriff der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ hat sich hierzulande über die Jahre etabliert, da die Pflegekraft für einen definierten Zeitraum in das Haus oder die Wohnung der zu pflegenden Person einzieht und beide demnach „rund um die Uhr“ unter einem Dach leben. Dort erbringt die Pflegekraft neben den klassischen Leistungen der Haushaltsführung und der Seniorenbetreuung auch Tätigkeiten einer Pflegeassistenz im Bereich der Grundpflege. Daraus haben sich mit der Zeit die Begriffe der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ entwickelt und gehören fest zum etablierten Sprachgebrauch.
Aufgrund des gemeinsamen Lebens in häuslicher Gemeinschaft ist eine „24-Stunden-Pflegekraft“ zwar theoretisch zu jeder Tages- und Nachtzeit zugegen, die tatsächlichen Arbeitszeiten unterliegen jedoch klaren Vorgaben und gehen nicht über die Zeiten anderer Arbeitnehmer hinaus.
Die „24-Stunden-Pflege“ eines betreuungsbedürftigen Menschen ist eine gleichermaßen anstrengende wie verantwortungsvolle Aufgabe. Zudem zeigen unsere langjährigen Erfahrungen, dass sich bei der Tätigkeit im häuslichen Umfeld Arbeitszeiten und arbeitsfreie Zeiten im gemeinsamen Alltag immer wieder miteinander vermischen. Zur Sicherung einer hohen Pflegequalität achten wir deshalb bei PRIMUNDUS besonders auf faire Arbeitsbedingungen mit klar geregelten Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Das bedeutet konkret:
Bei PRIMUNDUS können Sie sicher sein, dass sämtliche Arbeits- und Ruhezeiten inklusive frei verfügbarer Tage sowie Urlaub und ergänzende Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz unserer polnischen Pflegekräfte in einem Dienstleistungsvertrag vertraglich geregelt sind.
Besonders wichtig: Sollte es im Rahmen der vereinbarten Pflege- und Betreuungszeit erforderlich werden, die Arbeitszeiten der Pflegekraft über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu erweitern, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu, damit wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden und die bestehende Zusammenarbeit entsprechend anpassen können.
Die arbeitsfreien Zeiten oder Ruhezeiten dienen der Erholung der Pflegekraft von den körperlichen und psychischen Anforderungen und Aufgaben der „24-Stunden-Pflege“. Es ist insbesondere für die pflegebedürfte Person wichtig, dass sich die Pflegekraft erholen kann, um eine kontinuierlich hohe Arbeitsqualität bieten zu können. Aus mehr als 10.000 bundesweiten Einsätzen wissen wir, dass die bestmögliche Pflege immer dann erreicht wird, wenn sich Arbeitszeiten und Ruhezeiten flexibel und bedarfsgerecht in den Alltag der pflegebedürftigen Person integrieren lassen. Feste Dienst- und Freizeitpläne sind da eher kontraproduktiv. Doch unabhängig von Arbeits- oder Ruhezeit, in einem Notfall ist Ihre PRIMUNDUS-Pflegekraft selbstverständlich für Sie da.
Übrigens: Viele unserer polnischen Pflegekräfte nutzen ihre Freizeit, um Kontakt mit Ihren Angehörigen in der Heimat zu halten. Aus diesem Grund ist ein kostenfreier Internetzugang, idealerweise über das hauseigene WLAN, besonders wichtig, da die Kommunikation per Messenger oder Video-Telefonie so sehr einfach abläuft.